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in kürze AUSGEWIESENER MEHMETEinreise zum Prozess

Der 1998 in die Türkei abgeschobene Serienstraftäter „Mehmet“ darf zur Verhandlung vor dem Berliner Bundesverwaltungsgericht einreisen. Dem 1. Senat sei von den Münchner Behörden mitgeteilt worden, dass dem 18-Jährigen für drei Tage die Einreise gestattet werde. (dpa)