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in kürze ARMENBESTATTUNGSozialamt muss zahlen

Versterben mittellose Menschen im Krankenhaus, muss das Sozialamt die Bestattungskosten grundsätzlich bezahlen. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem am Mittwoch bekannt gegebenen Urteil entschieden (AZ: 1 UE 2830/00). (ap)