in kürze ARBEITSURTEIL: Garagengeld ist extra
Vom Arbeitgeber bezahlte Garagenmieten für einen Dienstwagen sind nicht als zu versteuernder Arbeitslohn zu erfassen, so ein Urteil des Bundesfinanzhofes. Die Garagenmiete werde nicht für dessen Arbeitskraft an den Arbeitnehmer bezahlt, heißt es im Urteil weiter. (dpa)
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