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in kürze ARBEITSRECHTKündigung begründen

Bei Kündigungen mit dem Ziel, Stellen abzubauen, muss der kündigende Arbeitgeber nachweisen, dass das Beschäftigungsbedürfnis für betroffene Mitarbeiter entfallen ist. So urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz. (Az.: 9 Sa 277/02) (dpa)