in kürze AL-QAIDA-PROZESS: Nebenkläger erlaubt
Das Hanseatische Oberverwaltungsgericht hat im Hamburger Al-Qaida-Prozess den Witwer eines Opfers der Anschläge vom 11. September 2001 als Nebenkläger zugelassen. Bei drei weiteren US- Bürgern stehe eine Entscheidung zur Zulassung der Nebenklage noch aus. (dpa)
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen