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Die Koalition hat sich auf die Grundrente geeinigt. Vorausgegangen waren lange Verhandlungen am Sonntag zwischen VertreterInnen von Union und SPD. Die Grundrente sieht vor, GeringverdienerInnen mit 35 Beitragsjahren einen Zuschlag auf die gesetzliche Rente zu gewähren, damit deren Altersbezüge 10 Prozent höher sind als die Grundsicherung. Die Große Koalition einigte sich, dabei eine „Einkommensprüfung“ vorzunehmen, die weniger streng sein soll als die „Bedürftigkeitsprüfung“ für Hartz-IV-EmpfängerInnen. Die Einkommensprüfung soll durch einen Datenaustausch zwischen Rentenkasse und Finanzämtern geschehen. Dadurch wird das Einkommen eines Ehepartners mit angerechnet. (bd)

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