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„illegalität in deutschland“

Menschen, die sich ohne Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, machen sich nach Paragraf 92 Ausländergesetz strafbar. Der im allgemeinen Sprachgebrauch verwendete Begriff „Illegale“ spiegelt darüber hinaus eine generelle Tendenz zur Kriminalisierung wider. Dies wird im Vergleich mit anderen europäischen Ländern deutlich. So spricht man in Frankreich von den sans-papiers, in England von irregular migrants und in Italien von clandestini.

Bis jetzt wurde den so genannten Illegalen jedoch in den öffentlichen Debatten über Ausländer und Zuwanderung in Deutschland generell wenig Beachtung geschenkt. Das ist bemerkenswert, da seriöse Schätzungen von einer Zahl zwischen 500.000 und 1 Million Personen ausgehen, die einen festen Platz im Niedriglohnsektor einiger Branchen einnehmen. Erst jetzt scheint sich daran etwas zu ändern. Im Mai hat die Deutsche Bischofskonferenz einen Bericht zum „Leben in der Illegalität in Deutschland“ vorgelegt, in dem sie die hiesige Rechtspraxis teilweise deutlich kritisiert und zumindest gewisse Grundrechte – darunter das auf medizinische Versorgung – auch für Menschen in der Illegalität fordert. Zudem fordern die Bischöfe „ernsthafte Überlegungen zur Legalisierung bestimmter Gruppen“. Auch die Zuwanderungskommission der Bundesregierung unter der Leitung von Rita Süssmuth ist kürzlich in ihrem Bericht auf das Thema eingegangen. In den Forderungen für die „Illegalen“ bleibt die Süssmuth-Kommission jedoch weit hinter denen der katholischen Bischöfe zurück.

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