heute in bremen: „Weltraum nur für Frieden nutzen“
Interview Lea Schweckendiek
taz: Herr Kirchner, welche Rechte gelten im Weltraum?
Andree Kirchner: Das Weltraumrecht ist überwiegend Teil des Völkerrechts. Im Weltraumvertrag ist festgehalten, dass das All nur friedlichen Zwecken wie der Forschung dienen soll. Der Vertrag regelt aber auch die Rettung von Astronaut*innen oder die Haftung bei Schäden durch Weltraumschrott.
Ist der Weltraum ähnlich wie die Welt in Herrschaftsgebiete aufgeteilt?
Der Vertrag regelt auch, dass es im Weltraum keinen Souveränitätsanspruch gibt. Kein Staat der Welt kann also behaupten, ihm „gehöre“ ein Teil des Weltraums. Das bedeutet zum Beispiel, dass es nicht erlaubt ist, sich einfach Ressourcen aus dem Weltraum anzueignen, auch wenn die Begehrlichkeiten hier mit Fortentwicklung der Technik zunehmen.
Und wer setzt dann das Recht im Weltraum durch?
Das liegt juristisch betrachtet in der Hand des Internationalen Gerichtshofs. Vor allem reguliert aber auch die Grundidee des Völkerrechtssystems das Handeln im Weltraum. Verschiedene Staaten finden sich zusammen, bilden Mehrheiten innerhalb der internationalen Staatengemeinschaft und maßregeln Fehlverhalten anderer Staaten. Das funktioniert zum Beispiel auch bei einem Donald Trump, der eine militärische „Space Force“ plant.
Glauben Sie, dass neue Weltraumtechnologien vor dem militärischen Gebrauch geschützt werden können?
Wissenschaftsmatinee: „(See-)Völkerrechtliche Aspekte des Weltraumrechts“, Samstag, 11 Uhr, Haus der Wissenschaft
Dass das möglich ist, ist auch sehr gut am Beispiel der „Space Force“ zu beobachten. Ein einzelner Staat versucht die Militarisierung des Weltraums voranzutreiben und zeigt damit, wie die Forschung zweckentfremdet werden könnte. Die Ablehnung dieser militärischen Idee führt dann zu einem starken Zusammenschluss von Staaten im Sinne des Friedensgedankens.
Wofür wird eigentlich an Weltraumtechnologien geforscht?
Mit den neuen Technologien kann man zum Beispiel hochauflösende Bilder von der Erde aus dem Weltraum aufnehmen. Die können etwa bei schwer umweltschädlichem Handeln auf dem Meer, an Ölplattformen oder auf Schiffen als Beweis zur Verurteilung von Umweltsünder*innen genutzt werden.
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