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haushalt

Die Klage

Auszüge aus der Klageschrift des Rechtsprofessors Michael Kloepfer: „Die Antragsteller halten das HG 2002/2003 [Haushaltsgesetz, d. Red.] in förmlicher wie in sachlicher Hinsicht für unvereinbar mit der Verfassung von Berlin (VvB) und deshalb für nichtig. Das HG 02/03 verstößt […] gegen die VvB, weil es zur Aufnahme von Krediten ermächtig, deren Höhe die vom HG 02/03 angesetzten Investitionen überschreitet, obwohl die Voraussetzungen einer Ausnahme von dieser Deckungsregel […] objektiv nicht gegeben sind und auch nicht hinreichend dargelegt wurden.“

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