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gewusst, wie!

Hochbegabt

Fehlende Hochschulreife, Zulassungsbeschränkungen und Numerus-clausus-Anforderungen haben schon so manch einem den Traum vom Wunschstudienfach zunichte gemacht. An den Kunsthochschulen gibt es allerdings ein Schlupfloch: Wer zur Aufnahmeprüfung eine überzeugende Bewerbungsmappe präsentiert, beim Vorsprechen oder -musizieren brilliert, der kann als „Hochbegabter“ zum Studium zugelassen werden – sogar ohne Abitur! Denn für die Kunsthochschulen gelten in dieser Frage die Landesvorschriften nicht, sie dürfen sich ihre Studenten allein nach deren künstlerischer Begabung aussuchen. An der UdK etwa ist jeder zehnte Student ein so genannter Hochbegabter.