: geschäftsordnung
Vorschlags-Recht
Laut Geschäftsordnung tagt der Beirat „mindestens viermal jährlich“ in nicht-öffentlicher Sitzung (im Gegensatz zu ähnlichen Bürgerschaftsausschüssen). Beschlüsse werden im Konsens gefasst. Der Beirat kann „Empfehlungen und Vorschläge“ erarbeiten. Alle Äußerungen und Abstimmungen während der Sitzungen unterliegen der Pflicht zur Verschwiegenheit, „soweit dies vom Vorsitzenden (der Senatorin) oder der Mehrheit ausdrücklich verlangt wird. Die Verpflichtung besteht auch nach Ausscheiden aus dem Beirat.“ HEDI
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