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fluchtwetter

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erwägt, die Fahrerflucht ohne Personenschaden von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Aktuell werden Unfallbeteiligte, die sich unerlaubt von einem Unfallort entfernen, mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft bestraft. Das soll, so die Überlegungen des Justizministers, nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten. Hier ein Alternativvorschlag: ein Tempolimit von 100 km/h als Resozialisierungs­maßnahme.

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