: fakten
Der Radikalenerlass und die Ostpolitik
Die Opposition schürt die Angst. Der Bundeskanzler, zetern CDU und CSU Anfang der Siebzigerjahre, liefere mit seiner Ostpolitik die Bundesrepublik Deutschland dem Kommunismus aus. Um seine Versöhnungspolitik nicht zu gefährden, greift Willy Brandt (SPD) zu einer umstrittenen Taktik: innenpolitische Befriedung durch Abgrenzung von den Kommunisten im eigenen Land. Am 28. Januar 1972 beschließt die Ministerpräsidentenkonferenz unter Vorsitz des Bundeskanzlers den Radikalenerlass. Wer fortan Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst werden will, wird vom Verfassungsschutz überprüft, wer als Feind im Lande gilt, bestimmt nun der Staat. Die Bespitzelung trifft vor allem Kommunisten. Diese dürfen nun weder Briefe austragen, noch in Zügen Fahrkarten verkaufen, noch in Klassenzimmern stehen. Über 11.000 Berufsverbotsverfahren werden daraufhin durchgeführt, allein 4.000 Pädagogen wird der Staatsdienst verwehrt.
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