piwik no script img

fakten

Gericht in Den Haag

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat nichts mit dem UN-Tribunal zu Jugoslawien in Den Haag zu tun. Es ist ein ständiger Gerichtshof mit 15 von der UNO gewählten Richtern, gegründet von der UNO 1946 mit der Hauptaufgabe, völkerrechtliche Differenzen zwischen Staaten zu behandeln – zum Beispiel Streit um Seegrenzen, wie gegenwärtig zwischen Nigeria und Kamerun oder Nicaragua und Kolumbien. Derzeit sind 23 Fälle vor dem Gericht anhängig, darunter so brisante Verfahren wie eine Klage Kroatiens gegen Jugoslawien wegen Verletzung der UN-Völkermordkonvention oder eine Klage Libyens gegen die USA und Großbritannien um die Rechtmäßigkeit der Lockerbie-Prozesse. Schlagzeilen machte das Gericht zuletzt am 27. Juni 2001, als Deutschland gegen die USA beim Verfahren um die Rechtmäßigkeit der Hinrichtung der deutschen Häftlinge Walter und Karl Lagrand in den USA 1999 gewann. D.J.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen