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die wahrheitNicht so lustig: Sprengstoffwitz am Flughafen

Eine scherzhafte Bemerkung über mitgeführten Sprengstoff muss ein Flugreisender mit einer Strafanzeige bezahlen...

Eine scherzhafte Bemerkung über mitgeführten Sprengstoff muss ein Flugreisender mit einer Strafanzeige bezahlen. Der Witzbold wollte am Maifeiertag mit einer Begleiterin nach Marokko fliegen. Beim Einchecken in die Maschine nach Agadir kontrollierten die Luftsicherheitsassistenten auch das mitgeführte Handgepäck der Frau. Als die Handtasche an der Reihe war, rief der 39-Jährige seiner Begleiterin laut zu: "Schatz, jetzt finden Sie deinen Sprengstoff." Was letztendlich als Scherz gemeint war, empfanden die an der Kontrollstelle eingesetzten Sicherheitskräfte zu Recht als völlig unlustig. Sie verständigten umgehend die für die Luftsicherheit verantwortliche Bundespolizei. Den Beamten gegenüber gab der Volldepp an, nur einen Spaß gemacht zu haben. Nichtsdestotrotz zeigten ihn die Bundespolizisten wegen des Vortäuschens einer Straftat an. In der Handtasche der Begleiterin fanden sich indes keine verdächtigen Gegenstände, sodass beide doch noch ihren Flug antreten konnten. Ob sie bei der Rückreise auf dem Flughafen in Agadir denselben Scherz machen werden, das bleibt gespannt abzuwarten.

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