piwik no script img

die gute nachrichtDer Anspruch auf Mutterschutz nach einer Fehlgeburt wird ausgeweitet

Der Bundestag stärkt kurz vor den Neuwahlen die Rechte von Frauen. Ende Januar haben SPD, Grüne und Union einen Gesetzentwurf beschlossen, der Frauen auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwanger­schaftswoche ein Recht auf Mutterschutz garantiert. Diesem Beschluss geht der jahrelange Einsatz von Betroffenen voraus. Als Natascha Sagorski eine Fehlgeburt erlitt und ihr Arzt sie am folgenden Tag wieder zur Arbeit schicken wollte, startete sie eine Petition. Über 70.000 Menschen unter­zeichneten auf der Plattform des Bundestags und bei Openpetition, woraufhin sie die Unterschriften im September 2023 mit Mit­strei­te­­r:in­nen an Bundestagsabgeordnete übergab.

Bisher haben Schwangere erst nach dem sechsten Schwangerschaftsmonat Anspruch auf Mutterschutz. Das neue Gesetz tritt am 1. Juni 2025 in Kraft und bietet dann eine gestaffelte Lösung, die die zunehmende physische und psychische Belastung im Verlauf der Schwangerschaft berücksichtigen soll. Je nach Zeitpunkt der Fehlgeburt haben Frauen damit Anspruch auf zwei bis acht Wochen Mutterschutz. Yannik Achternbosch

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen