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die dritte meinungAls eine Regierung ein Kind entführte. Daran erinnert der Tibet-Vertraute Axel Grafmanns

Axel ­Grafmanns

ist Geschäftsführer der Tibet Initiative Deutschland e. V. Die Organisation setzt sich seit 1989 für das Selbstbestimmungsrecht der Tibeter ein.

Ein sechsjähriger Junge, verschleppt von einer der mächtigsten Regierungen der Welt: Kann das rechtens sein? Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beinhaltet mehrere Artikel, die die Freiheit jedes Menschen garantieren. Seit 1980 verschwanden laut Amnesty International dennoch 50.000 Menschen – und das sind nur die dokumentierten Fälle. Auch deshalb wird heute der Internationale Tag der Verschwundenen begangen.

Bei dem prominenten verschwundenen Jungen handelt es sich um ­Gedhun Choekyi Nyima, auch bekannt als ­Panchen Lama, das zweithöchste religiöse Oberhaupt Tibets nach dem Dalai Lama. Seit seiner Verschleppung am 17. Mai 1995 sind Informationen über seinen Verbleib rar. Chinesische Behörden behaupten, sie hätten den Jungen in „Schutzhaft“ genommen. Aber warum diese Entführung?

Tibet ist seit 1950 völkerrechtswidrig besetzt und wird von der VR China in kolonialer Manier unterdrückt. Der im indischen Exil lebende Dalai Lama ist ein wichtiges Symbol tibetischer Eigenständigkeit. Bei der Bestimmung seines Nachfolgers spielt der Panchen Lama eine wesentliche Rolle. So wundert es nicht, dass der von Peking eingesetzte „Ersatz“-Panchen-Lama, ­Gyaltsen Norbu, einer tibetischen Familie loyaler KP-Mitglieder entstammt. Mit ihm hofft Peking Einfluss auf die Tibeter und die Bestimmung des nächsten Dalai Lama zu nehmen.

„Wie wird sich Deutschland positionieren, wenn China den nächsten Dalai Lama selbst bestimmt?“, fragte mich ein Mitarbeiter einer ausländischen Botschaft. Schon dieser Frage liegt eine illegitime Annahme zugrunde. Denn ein Dalai Lama von Pekings Gnaden würde bedeuten, dass den Tibetern die autonome Bestimmung ihres Oberhauptes aus der Hand genommen und ein rechtmäßig gefundener Nachfolger abgesetzt und womöglich wiederum entführt wurde. „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person“, besagt Artikel 3 der Menschenrechte. Das gilt für Gedhun Choekyi Nyima ebenso wie für jeden anderen Menschen auf der Welt!

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