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War die Polizei beim G20-Gipfel in Hamburg 2017 rechtswidrig gewalttätig?

„Polizeigewalt hat es nicht gegeben, das ist eine Denunziation, die ich entschieden zurückweise“, sagte Olaf Scholz (SPD) 2017, nachdem es beim G20-Gipfel in Hamburg entsprechende Vorwürfe gab.

Richtig ist:

Fünf Jahre später hat die Polizei vor dem Hamburger Verwaltungsgericht einen Eingriff als rechtswidrig anerkannt: Bei einer Polizeikontrolle rissen sächsische Einsatzkräfte eine damals 28-Jährige vom Fahrrad und brachen ihr den Arm. Sie war auf dem Weg nach Hause, als sie bei einer nicht geschlossenen Polizeiabsperrung gestoppt wurde. Die Po­li­zis­t*in­nen ließen die 28-Jährige verletzt zurück.

Dass die Hamburger Polizei den Eingriff beim G20-Gipfel als rechtswidrig anerkennt, hat aber keine strafrechtlichen Konsequenzen. Dafür bräuchte es die Staatsanwaltschaft, doch die hat den Fall bereits eingestellt, weil sie die Tä­te­r*in­nen nicht ermitteln konnte. Aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts geht indes nicht hervor, warum welche Aspekte des Eingriffs konkret rechtswidrig waren. Weil die Polizei den Anspruch anerkennt, schließt das Verwaltungsgericht den Fall ohne öffentliche Beweisaufnahme.

Offiziell steht also fest, dass es rechtswidrige Polizeigewalt beim G20-Gipfel in Hamburg gab. Strafrechtliche Urteile gegen Einsatzkräfte gab es aber bisher keine. Die Behörden leiteten 169 Verfahren gegen Polizeikräfte ein. Mittlerweile sind davon bereits 145 eingestellt. Das geht aus den Antworten des Senats auf eine Große Anfrage der Linken in der Hamburger Bürgerschaft hervor. David Muschenich

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