das wetter: verwaltungsstil:
In einem öffentlichen Nahverkehrsmittel wird ein mündiger Bürger für anwesend befunden, der im Fahrgastraum einen Mitbürger zum Adressaten einer Beschwerde macht. Seiner Einlassung zufolge wahre der Genannte nicht den vorgeschriebenen Abstand. Ohne indes weitere Rechtsmittel einzulegen oder eine rechtsverbindliche Auskunft abzuwarten, nimmt er sodann eine unbewegliche Sache als Sitzgelegenheit in Gewahrsam. Eine Zuständigkeit der Verkehrsbehörde ist im vorliegenden Fall daher zu verneinen. Im Anschluss bewegt sich dieser Steuerzahler im Naherholungsgebiet. Nach § 14 des Grünflächenerlasses in der Fassung vom 31. 6. 1979 erhebt sich dafür keinerlei Gebühr.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen