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das portraitLennard Aldagist nicht einzuschüchtern

Lennard Aldag ist immer noch unzufrieden. Obwohl der Lüneburger Gewerkschaftssekretär nun einen Sieg gegen den niedersächsischen Verfassungsschutz errungen hat. „Ich kann nur mutmaßen, warum die Behörde überhaupt Daten über mich gesammelt hat“, sagt Aldag.

Der Verfassungsschutz hatte nach einer Klage Aldags vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht eine Erklärung abgegeben, dass sich ein begründeter Verdacht zur Datenerhebung nie bestätigt habe. Allerdings ließ der Verfassungsschutz sowohl Aldag als auch das Gericht weitgehend über die Hintergründe der Datenerhebung im Unklaren und verweigerte die vollständige Akteneinsicht.

Auch ein zweites erfolgreiches Verfahren gegen die Lüneburger Polizei macht Aldag nicht viel glücklicher. Dass die Polizei nämlich Daten über ihn an den Verfassungsschutz weiterleitete, sah ein Gericht ebenfalls als rechtswidrig an. „Sauer bin ich vor allem auf die Politik, die solche Behörden führt“, sagt Aldag. Der 44-Jährige hatte 2015 erfahren, dass der Verfassungsschutz ihn beobachte. Mutmaßlich, weil er Demonstrationen gegen Rechts angemeldet hatte.

Allerdings sammelte die Behörde auch Daten über seine Arbeit bei der IG Metall. „Da ging es also nicht allein um den Verdacht, dass ich gegen Nazis aktiv bin, sondern auch um meine Arbeit bei der Gewerkschaft, die immerhin verfassungsrechtlich verankert ist“, sagt Aldag. Den Akten sei zu entnehmen, dass der Staatsschutz eine Firma darüber warnte, dass Aldag einen Streik zur Einhaltung der Tarifbindung organisierte.

Eingeschüchtert fühle er sich nicht, sagt Aldag: „Da bekommt man eher eine ‚Jetzt erst recht‘-Einstellung.“ Auch wenn er nun gerichtlich rehabilitiert wurde, bleibt es dabei, dass sein Ruf und auch der der Gewerkschaft geschädigt wurden. „Und das hat natürlich Auswirkungen auf die Gewerkschaftsarbeit. Dadurch wird man einfach beeinträchtigt“, sagt Aldag. Denn natürlich würden auch der Arbeitgeber mit anderem Blick auf einen von Verfassungsschutz Beobachteten schauen. André Zuschlag

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