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das gesetz

Ladenschluss

Seit der Reform des Ladenschlussgesetzes im November 1996 müssen Geschäfte von montags bis freitags bis 6 und ab 20 Uhr, samstags bis 6 und ab 16 Uhr und an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein. Verkaufsstellen für Bäckerwaren dürfen werktags bereits ab 5.30 Uhr und sonntags für drei Stunden öffnen. Bei Veranstaltungen können die Gemeinden an bis zu vier Sonntagen den generellen Verkauf gestatten. Unbegrenzt öffnen dürfen Tankstellen und Bahnhofsgeschäfte.