crash-kurs geld: WERTPAPIERHANDELSGESETZ
Finanzdienstleister, Börsenmakler, Unternehmer und Berater wissen über die Bewegungen auf dem Parkett und im Finanzmarkt besser Bescheid als mancher Anleger. Das lässt sich in bare Münze umsetzen. Hat ein Konzern ein Milliardengeschäft eingefädelt, weiß das Management davon, bevor die Aktionäre es erfahren. Kauft ein Manager nun für 100.000 Mark Aktien und wird am darauf folgenden Tag der Geschäftsabschluss in der Presse lanciert, können die Wertpapiere innerhalb weniger Stunden – die Makler an der Börse handeln und kaufen – um ein Vielfaches in ihrem Wert steigen. Verkauft der Manager kurz vor Börsenschluss das gefragte Papier wieder, hat er unter Umständen mit diesem „Insiderwissen“ – Wissen, über das die Allgemeinheit und damit auch die Kleinaktionäre nicht verfügen – manche Million verdient. Um solche Geschäfte und die damit verbundenen Kursmanipulationen auszuschließen, wurde 1995 das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verabschiedet. Insidergeschäfte sind seitdem strafbar.
Doch damit nicht genug. Das WpHG stellt auch Verhaltensregeln für Finanzberater und Banken auf, deren Einhaltung das Bundesaufsichtsamt für das Wertpapierwesen (BAWe) kontrolliert. Die Institute sind demzufolge verpflichtet, ihre Kunden mit Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu beraten. Die Aufklärung über Chancen und Risiken ist Pflicht. Hinzu kommt, dass sie anlage- und anlegergerecht beraten müssen. So hat der Finanzdienstleister zu hinterfragen, welche Anlageform auf Grund der Analyse der persönlichen finanziellen Verhältnisse und der Anlageziele im Einzelfall in Frage kommt und für den Kunden die beste ist. Zur Analyse gehören die Daten zur Person, zu Einkommen, Vermögen und Schulden, zur gewünschten Anlagesumme, zu Zielen und der Risikobereitschaft. Der Kunde muss auf diesbezügliche Fragen nicht antworten – sollte es aber tun, denn nur so kann der Berater ein individuelles Anlagepaket schnüren. Je besser und gezielter die Fragen, desto einfacher kann der Kundenwunsch ermittelt und zufrieden gestellt werden. Wird der Kunde falsch beraten, droht dem Berater ein Bußgeld. Das dürfte auch der Grund sein, warum manche Berater lieber gar nicht beraten. ALO
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