corona in hamburg: „Kein Bußgeld, sondern eine Vertragsstrafe“
Eine Vertragsstrafe von 40 Euro im ÖPNV muss jede*r künftig zahlen, die/der die Mund-Nasen-Bedeckung gar nicht oder nicht korrekt trägt.
Interview Laura Strübbe
taz: Herr Vohl, beim Telefonieren in der Bahn kann schon einmal die Maske von der Nase rutschen. Folgt künftig auf Fahrlässigkeit immer eine Geldstrafe von 40 Euro?
Rainer Vohl: Grundsätzlich: Die Maske muss korrekt getragen werden, auch und gerade beim Telefonieren. Wie beim Schwarzfahren oder beim Verstoß gegen das Alkoholkonsumverbot haben die Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen aber einen gewissen Ermessensspielraum, wenn offensichtlich ist, dass die Maske nur kurz verrutscht ist. Gleichwohl sind die Kollegen angehalten, genau hinzusehen. Denn wer nur dann die Maske wieder hochzieht, wenn ein Kontrolleur in Sicht ist, der verhält sich nicht in unserem Sinne.
Warum setzt der HVV nach den Durchsagen zum richtigen Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung nun doch auf Geldstrafen?
In der Annahme, dass sich die Fahrgäste an die Maskenpflicht halten, haben wir bislang auf eine Strafe verzichtet. Das hatte auch sehr gut geklappt, wir hatten immer etwa 95 Prozent Tragequote. Zählungen in den letzten Tagen haben nun aber ergeben, dass diese Quote gesunken ist. Dazu kommt, dass die Infektionszahlen in der letzten Woche wieder gestiegen sind – bei gleichzeitigem Anstieg der Fahrgastzahlen. Nicht immer können dann die Abstände von 1,50 Metern eingehalten werden.
Eine Klagewelle gegen die Bußgeldbescheide überrollt momentan die Hamburger Gerichte. Kann gegen die Strafe auch Einspruch eingelegt werden?
Rainer Vohl 52, ist seit 2013 Pressesprecher beim Hamburger Verkehrsverbund (HVV).
Wenn die Beförderungsbedingungen des HVV genehmigt und bekanntgegeben sind, sind diese auch einzuhalten. Das heißt, wer mit uns fahren möchte, der muss die Bedingungen befolgen. Bei der Strafe handelt es sich nicht um ein Bußgeld, das in anderen Ländern greift und als Ordnungswidrigkeit von der Polizei vollstreckt wird, sondern um eine Vertragsstrafe des HVV.
Macht die neue Regelung an den Grenzen zu den umliegenden Bundesländern halt?
Wir haben uns eng mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein abgestimmt. Wir halten immer den Gedanken eines Verkehrsverbundes hoch. Man muss damit nicht schauen, ob man noch innerhalb der Hamburger Landesgrenzen ist oder schon in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein. Deshalb sollten die Regelungen verbundweit gelten. Für die Fahrgäste ist es konsistenter und plausibler, dass bei einer Fahrt mit dem HVV immer auch die HVV-Beförderungsbedingungen gelten.
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