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chronik

Die Konfliktberatung

Juni 1992: Der Bundestag beschließt: Abtreibungen sind straffrei, wenn eine Beratung bei einer staatlich anerkannten Stelle nachgewiesen wird und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.

September 1995: Papst Johannes Paul II. schreibt an die deutschen Bischöfe: „Die kirchliche Beratung muss in jedem Fall so erfolgen, dass die Kirche nicht mitschuldig wird an der Tötung unschuldiger Kinder.“

Mai 1997: Die Bischöfe wollen die Beratung trotzdem fortsetzen.

Januar 1998: Zweiter Papst-Brief: Die katholischen Beratungsstellen sollen nicht mehr die für die Abtreibung nötige Bescheinigung ausstellen.

Februar 1999: Die Bischöfe plädieren für einen „Beratungs- und Hilfeplan“. Dieser soll mit der Schwangeren erarbeitet werden und Perspektiven für ein Leben mit dem Kind aufzeigen.

Juni 1999: Papst bleibt beim Verbot.

Ende Juni 1999: Die Bischöfe wollen den Schein um den Zusatz erweitern: „Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung einer straffreien Abtreibung verwendet werden.“

September 1999: Der Papst bittet die deutschen Kardinäle zum Gespräch.

29. September 1999: Paderborns Erzbischof Degenhardt erklärt den Ausstieg aus dem Beratungssystem.

Februar 2000: Die Schwangerschaftskonfliktberatung soll in allen 270 Beratungsstellen bis Jahresende abgewickelt sein. Am 1. April steigt das Erzbistum Speyer aus.