bewag-verkauf: Kleine Kugelim großen Spiel
Da hat der Senat noch einmal Glück gehabt: Er muss nicht tatenlos zusehen, wie die Eigner des privatisierten Stromerzeugers Bewag mit ihren Anteilen nach Gutdünken verfahren – das hat ihm das Landgericht bescheinigt.
Kommentarvon RALPH BOLLMANN
Darf sich die große Koalition also in ihrem Glauben bestätigt fühlen, sie könne das städtische Tafelsilber verkaufen, ohne die Kontrolle darüber zu verlieren? Mitnichten. Das Gericht raufte sich gestern die Haare über einen Privatisierungsvertrag, der manch wesentliche Frage offen ließ.
Doch dem entscheidenden Problem ist auch mit größter juristischer Finesse nicht beizukommen. Wie auch immer die Gerichte urteilen mögen: Sie können die Position des Senats allenfalls stärken oder schwächen. Was bei den Verhandlungen dann wirklich herauskommt – das ist keine juristische, sondern eine ökonomische Frage. Denn die Hoheit über die lokale Energieversorgung hat der Senat nicht durch die Bewag-Privatisierung verloren, sondern durch die Liberalisierung des Strommarkts. In diesem europäischen Roulette ist die Bewag nicht mehr als eine Kugel.
Gewiss hätte der Senat den örtlichen Erzeuger aus dem Spiel lassen können. Dann hätte er seine Macht in einem Unternehmen behalten, das auf dem Markt immer machtloser geworden wäre. Stattdessen hat er sich mit dem Verkauf seiner Anteile an den US-Konzern Southern Energy entschieden, die Bewag im globalen Machtpoker mitspielen zu lassen. Der Preis dafür liegt auf der Hand: Das Land selbst hat nicht mehr viel zu sagen. Daran ändert auch der gestrige Richterspruch wenig.
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