piwik no script img

berlin wird hauptstadtRegierungssitz

Kurz vor der Unterzeichnung des Hauptstadtvertrags am 25. August 1992 gab es den letzten Versuch, den Umzug der Regierung vom Rhein an die Spree zu torpedieren. Vier Bundestagsabgeordnete stellten beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung. Ohne Erfolg. Damit konnte schließlich der nach einer leidenschaftlichen Debatte gefällte Umzugsbeschluss des Bundestags vom 20. Juni 1991 in einem ersten Vertrag umgesetzt werden. Vorausgegangen war ein monatelanges Ringen um Rechte und Pflichten von Bund und Berlin, dem künftigen Sitz der Bundesregierung. Zur Abstimmung wurde ein paritätischer Ausschuss eingesetzt, in dem allerdings dem Bund das letzte Wort vorbehalten war. Berlin wurde Unterstützung beim Bau und Ausbau der Verkehrswege zugesichert. Auch die hauptstadtbedingten Kultur- und Bildungseinrichtungen sollten mitfinanziert werden. Konkretes wurde nicht vereinbart. Erst im Juni 1994 wurde vertraglich vereinbart, dass der Bund der Hauptstadt 1,3 Milliarden Mark für Verkehrs- und Kulturprojekte zu zahlen habe.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen