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berichtigung

Die Entlassung Christoph Marthalers aus seinem Amt als künstlerischer Direktor des Zürcher Schauspielhauses ist ein schwerer Fehler – leider keiner, den wir korrigieren können. Die Formulierung des zuständigen Verwaltungsrats, „er anerkenne die künstlerische Arbeit Marthalers“, muss man wohl zynisch nennen. Grammatisch gesehen ist sie darüber hinaus fragwürdig. Das Halbpräfix „an-“ trennt sich in der finiten Verbform bekanntlich von „erkennen“ und wird nachgestellt. Alles andere gehört in den Bereich der Literatur: „Er anerkannte damit ihr Vorhaben“, schrieb einst Robert Musil, ein anerkannter Schriftsteller, rhythmisch durchaus überzeugend. Verwaltungsratsprosa jedoch lässt sich auf diese Weise nicht verschönern. Nein, auch der Versuch wird von uns nicht anerkannt.

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