: bei schwerer gefährdung der mutter
Der Vorschlag zu einem ergänzten § 218
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) will Spätabtreibungen neu regeln. Bei ihrem Verbandstag vergangene Woche haben die FrauenärztInnen ein Papier zu späten Abtreibungen vorgestellt. Spätabtreibungen sind seit der Neuregelung des Paragrafen 218 im Jahr 1995 möglich. Wenn die Gefahr besteht, dass Frauen depressiv werden oder Selbstmord begehen, können sie bis einen Tag vor der Geburt abtreiben.
In dem Papier macht die DGGG einen Gesetzesvorschlag. Darin heißt es, ein Zusatz zum § 218 solle festhalten, dass eine Mutter nur abtreiben darf, wenn eine Gefahr für das Leben der Mutter besteht oder das Ungeborene voraussichtlich nicht lebensfähig sein wird. Neu daran ist, dass eine Kommission aus verschiedenen ÄrztInnen, HumangentikerInnen und PsychologInnen mit entscheiden soll, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. NIK
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