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auslauf Tagesgericht

Mit „unglücklichem Timing“ möchte man die Entscheidung einer polnischen Airline entschuldigen, die just darüber informiert, dass nun auch bei ihr das Bonusmeilensystem gilt. Bei einem Gesamtpassagieraufkommen von 3,2 Millionen würde das – legen wir weiterhin eine fünfzigprozentige Auslastung durch Firmenflüge zugrunde, deren Bonusse privat genutzt werden – die Unterstützung von 1,6 Millionen Straftaten bedeuten. Also, nicht das Datenschutzgesetz aufweichen, sondern das Meilensystem an sich hinterfragen. Oder aber Bonusmeilen für Studentenfutter ausgeben. Zum Beispiel 3.000 Meilen für gebackenes Gemüseschnitzel, 500 für Putenfrikassee. Gesundes Leben soll doch gefördert werden.

FH- und Unimensen 11–14.30 Uhr