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auslauf Tagesgericht

So ist das also: Gemeinden mit weniger als 50.000 EinwohnerInnen dürfen, nach dem gestrigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, Prostitution in ihrem Gebiet verbieten. Wie kann das sein? War da nicht gerade was, dass die Damen beziehungsweise Herren des ältesten Gewerbes sogar steuerpflichtig sind? Ach, empfindliche Sozialstrukturen sollen geschützt werden. So, so ... Wie wäre es denn mit einem Tratschverbot? Zum Glück ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da die Entscheidung bereits dem Bundesverwaltungsgericht vorliegt. Wir werden sehen, was passiert, und empfehlen das erotischste Gericht des Tages: Linseneintopf mit Knacker!

Mensa FU II, 11.15–14.30 Uhr