atemlos durch die stadt: Gesunde Luft muss eingeklagt werden
Der Konflikt um Dieselfahrverbote in Hamburg spitzt sich zu. Der Umweltverband BUND kündigte am Freitag eine Klage gegen die Stadt an. Denn die hat die Forderung nach flächendeckenden Fahrverboten für ältere Dieselfahrzeuge abgelehnt, kraft eines Schreibens der Umweltbehörde des grünen Senators Jens Kerstan. „Wir werden nächste Woche für das Recht der HamburgerInnen auf gesunde Atemluft klagen“, sagte BUND-Sprecher Paul Schmidt.
Der BUND hatte von der Stadt gefordert, ihren Luftreinhalteplan der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu Diesel-Verkehrsverboten anzupassen. Hamburg habe fälschlicherweise die Sperrung ganzer Zonen für Dieselfahrzeuge gar nicht geprüft. „Die Belastung mit Stickoxiden ist weiterhin deutlich zu hoch. Daher halten wir großflächige Durchfahrtsverbote für Dieselfahrzeuge für unvermeidbar, die spätestens Anfang 2019 eingerichtet werden müssen“, sagte BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch.
Derzeit sichert der Luftreinhalteplan die Einhaltung der Grenzwerte in der Atemluft in ganz Hamburg erst im Jahr 2025 zu. Deutsche Gerichte und auch die EU-Kommission verlangen dies bereits für 2020. Seit dem 31. Mai gelten an der Stresemannstraße und an der Max-Brauer-Allee Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge.
Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) schloss erst kürzlich weitere Maßnahmen „definitiv“ aus. Sein Vorgänger Olaf Scholz (SPD) hatte versichert, mit ihm werde es „keine Fahrverbote“ geben, darum heißen sie „Durchfahrtsbeschränkungen“. Sollten nun Gerichte dem BUND Recht geben, müssen für die Sperrzonen neue Namen gefunden werden. Wie wäre es mit „Atempausen“? Sven-Michael Veit
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