: antidiskriminierung
Schröder skeptisch
Ein Gesetzentwurf von Justizministerin Herta Däubler-Gmelin will Hilfe gegen Diskriminierungen bieten, etwa bei Vermietungen, Dienstleistungen oder bei der Aufnahme in Organisationen. Verboten würde Benachteiligung wegen Geschlecht, Rasse, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität. Unterschiede dürften nur gemacht werden, wenn es einen „sachlichen Grund“ gibt. Betroffene könnten auf Abschluss eines verweigerten Vertrages klagen. Ist dies nicht mehr möglich, könnte Schadenersatz verlangt werden. Gibt es Indizien für Diskriminierung, muss der Beklagte beweisen, dass er nicht diskriminieren wollte. Das Vorhaben geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die bis 2003 umgesetzt sein soll. Derzeit wird diskutiert, ob das Gesetz bis nach der Wahl verschoben und/oder abgemildert werden soll. Angeblich hält Kanzler Schröder das Projekt für wenig wählerwirksam. CHR
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