: Zweitregister vor Gericht
■ Chancen für Aussetzung des „Mini-Heuer-Gesetzes“
Die Chancen, daß der Europäische Gerichtshof das „Zweite deutsche Schiffsregister“, in dem deutsche Reedereien ausländische Seeleute unter Umgehung deutschen Tarifrechts zu „Mini- Heuern“ beschäftigen können, für unrechtmäßig erklärt, stehen nicht schlecht. Am Dienstag fand in Luxemburg der erste Anhörungstermin in dem Rechtsstreit statt, den der Seebetriebsrat der Bremer Reederei Sloman Neptun gegen die Einstellung ausländischer Seeleute nach dem „Zweiten Schiffsregister“ führt. Während die anwesenden Regierungsvertreter von Deutschland, Dänemark und Griechenland das deutsche Gesetz mit dem EG-Recht für vereinbar hielten, erklärte der Vertreter der EG-Kommission, daß das „Mini-Heuer-Gesetz“ ohne EG-Genehmigung gar nicht hätte in Kraft treten dürfen.
Auch der EG-Generalanwalt zeigte Verständnis für diese Position, so daß der Anwalt des Bremer Seebetriebsrates, Jürgen Maly, im April zumindest mit der Aussetzung des Zweitregister- Gesetzes rechnet. Danach würde es mindestens ein Jahr dauern, bis die EG-Kommission eine Entscheidung über das deutsche Zweitregister fällen könnte. Ase
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen