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■ PflegeversicherungZweiter Teil

Am 1. Juli 96 startet die Pflegeversicherung in die zweite Runde. Dann erhalten auch jene Menschen Leistungen, für die häusliche Pflege nicht möglich ist. Die Kassen durften dafür ihre Beitragssätze nicht über 1,7 Prozent vom Bruttogehalt anheben.

Sie gewähren nun für Pflegeleistungen im Heim (stationäre Pflege) für die Pflegestufe eins: 2.000 Mark. Für Stufe zwei: 2.500 Mark. Drei: 2.800 Mark. Für Härtefälle: 3.300 Mark. Unterkunft, Verpflegung und Zusatzleistungen zahlen die HeimbewohnerInnen selbst. Für nicht pflegebedürftige HeimbewohnerInnen übernimmt, falls notwendig, auch weiterhin die Sozialhilfe die Heimkosten. Behinderte Menschen in Pflegeeinrichtungen bekommen 10 Prozent des Heimentgelts erstattet, höchstens jedoch 500 Mark. Die Lücken müssen die Länder schließen.

Bremen hat deshalb ein Pflegeinvestionsgesetz eingeführt (27 Mio. Mark jährlich) und stellt jetzt außerdem 1,3 Mio. Mark Innovationsförderung pro Jahr für die ambulanten Pflegedienste zur Verfügung. sip

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