Zuviel bezahlte Rückmeldegebühren: Ex-Studis wollen Geld nicht zurück

Nur die Hälfte der Berliner Berechtigten wollen die zu Unrecht gezahlte Gebühren in Höhe von 100 Mark pro Semester wiederhaben.

Nicht nur zehn Euro, satte 51 Euro verlangten Berliner Unis für die Rückmeldung Bild: dpa

Rund die Hälfte der Studierenden, die zwischen 1996 und 2004 an einer Berliner Hochschule eingeschrieben waren, wollen ihre zu Unrecht gezahlten Studiengebühren zurück. Von 70.000 dazu berechtigten Studierenden der Humboldt-Universität haben etwa knapp 30.000 einen Antrag auf Rückzahlung gestellt. Es sind allerdings noch nicht alle Anträge ausgezählt, hieß es aus verschiedenen Universitäten.

Im November 2012 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Gebühren von 100 DM oder 51 Euro von den Universitäten zu Unrecht erhoben worden waren: Gebühren dürften nur für einen bestimmten Zweck erhoben werden, hieß es im Urteil. Den hätten die Unis nicht gehabt. Bis Ende 2013 konnten Studenten deshalb einen Antrag auf Rückzahlung stellen.

Der Senat stellt für das Prozedere rund 90 Millionen Euro zur Verfügung. Derzeit könne er wegen der noch nicht ausgezählten Anträge aber noch nicht abschätzen, wie viel davon tatsächlich angefordert worden sei, sagt ein Sprecher der Senatsbildungsverwaltung. Im Juni 2013 seien 44 Millionen Euro bereits ausgezahlt gewesen.

„Schlechte Information ist der Hauptgrund dafür, dass so wenige Studenten diesen Antrag gestellt haben“, sagt Sascha Watermann vom Asta der HU. Schuld daran seien sowohl die Medien, die wenig über die Möglichkeit berichtet hätten, aber auch die Universitäten selbst, die nicht versucht hätten, die Betroffenen über frühere Adress- oder Mailingslisten zu erreichen.

Philipp Barth vom Asta der FU nennt das Prozedere der Beantragung außerdem „extrem chaotisch“. Einige Studenten, die im März 2013 ihren Antrag gestellt hätten, hätten von der FU noch immer keine Antwort bekommen. Barth kritisiert auch, dass eine Frist die Antragsstellung begrenzt hatte. Ein Lichtblick sei eine derzeit laufende Klage eines Anwalts beim Bundesverfassungsgericht, in der es darum gehe, ob auch angefallene Zinsen zurückgezahlt werden. „Dafür würde es eine neue Frist geben“, sagt er.

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