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Zuschüsse streichen statt Partei verbietenCSU will die NPD austrocknen

Extremistische Parteien sollen vom Staat kein Geld mehr bekommen, fordert die CSU. Doch das ist genau so kompliziert wie ein Parteiverbot.

Sollen weiter demonstrieren dürfen, nur kein Geld von Staat bekommen, findet die CSU. Bild: dapd

FREIBURG taz | Die CSU will extremistischen Parteien wie der NPD die staatliche Finanzierung entziehen. Das will die CSU-Landesgruppe auf ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth, die am Mittwoch beginnt, beschließen. Der Staat soll die Arbeit von Verfassungsfeinden nicht auch noch finanzieren müssen. Hierfür soll extra das Grundgesetz geändert werden.

Derzeit kann jede Partei auf staatliche Zuschüsse zählen, die bei der letzten Bundestags- oder Europawahl mindestens 0,5 Prozent aller Stimmen - oder mindestens 1 Prozent bei einer Landtagswahl - auf sich versammeln konnte. Auf diesem Wege erhielt die NPD im Jahr 2009 rund 1,2 Millionen Euro vom Staat, was über ein Drittel ihrer Gesamteinnahmen ausmachte.

Die Forderung, der NPD die staatlichen Zuschüsse zu streichen, ist keineswegs neu. In den letzten zehn Jahren wurde sie von ganz unterschiedlichen Politikern wie Wolfgang Thierse (Bundestagsvizepräsident, SPD), Ehrhart Körting (Ex-Innensenater Berlin, SPD) und Joachim Herrmann (bayerischer Innenminister, CSU) vorgebracht.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2004 allerdings klargestellt, dass die Verfassung solchen Forderungen derzeit entgegensteht. Das Grundgesetz verbiete "jede staatliche Bekämpfung einer Partei, solange das Bundesverfassungsgericht sie nicht durch Urteil für verfassungswidrig erklärt und aufgelöst hat", hieß es in einem Beschluss zur Finanzierung kleiner Parteien.

Ein heikler Plan

Wenn aber das Grundgesetz eine Diskriminierung der NPD verbietet - warum dann nicht eben das Grundgesetz ändern? Das fragte sich 2008 der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) - und gab dafür ein Gutachten in Auftrag. Entscheidendes Problem: Das Grundgesetz verbietet jede Einschränkung besonders wichtiger Verfassungswerte wie Demokratie und Menschenwürde (Artikel 79 Absatz 3).

Das Gutachten des Rechtsprofessors Volker Epping, den Schünemann beauftragt hatte, besagt jedoch, die "freiheitlich-demokratische Grundordnung" dürfe durchaus per Verfassungsänderung "modifiziert" werden. Ein bemerkenswert widersprüchliche Logik: Die NPD soll keine staatlichen Gelder bekommen, weil sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen will. Um das zu realisieren, müssten die Bundestagsparteien diese aber selbst beschränken.

Der Plan ist also heikel. Die Innenministerkonferenz, die Schünemanns Ansatz grundsätzlich gut findet, hat im Dezember 2009 deshalb erst einmal eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Doch wer auf ein Parteiverbotsverfahren verzichten will, um sich nicht der strengen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts auszusetzen, dürfte auch bei der Streichung der Zuschüsse zögern. Denn auch in dieser Frage hätte Karlsruhe das letzte Wort.

Linkspartei das nächste Ziel?

Ganz aussichtslos muss ein Versuch, die staatliche Finanzierung extremistischer Parteien zu streichen, allerdings auch nicht sein. Das Bundesverfassungsgericht hat unter Berufung auf die "wehrhafte Demokratie" schon mehrfach Maßnahmen gegen nicht verbotene Parteien und ihre Mitglieder abgesegnet - zum Beispiel die Beobachtung extremistischer Parteien durch den Verfassungsschutz und die Berufsverbote für ihre Funktionäre im öffentlichen Dienst.

Von mindestens zwei der acht Richter des zuständigen Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts weiß man auch, dass sie keine Probleme damit haben, der NPD Zuschüsse zu streichen. Peter Müller hat dies 2005, als er noch saarländischer CDU-Ministerpräsident war, selbst gefordert. Sein Richterkollege Peter Michael Huber tat es ihm 2008 gleich, als er noch CDU-Innenminister in Thüringen war.

Zusätzliches Öl ins Feuer dieser Debatte goss am Montag auch noch Gerda Hasselfeldt, die CSU-Landesgruppen-Chefin. In einem Interview mit der Welt erklärte sie, dass durchaus auch "die Linke" von Zuschuss-Streichungen betroffen sein könnte.

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6 Kommentare

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  • ML
    Martina Lippmann

    Ich weiß nicht wieso eine Partei die andere verbieten will, nur weil Ihr die Wähler weglaufen.

    Da kann ich auch türkische Gemüsehandler in Deutschland verbieten, muß aber inKauf nehmen, daß dann der Gemüseimport für Deutschland zusammenbricht.

    Vielleicht sollte man die CSU verbieten, topfrisch sind die Programme auch nicht mehr, aber wenn man für ganz Bayern zuständig ist..., incl. der hauseigenen Abwirtschaftung der Ministerpräsidenten

  • T
    ThomasW

    Das Ziel, das die CSU hier formuliert, den extremistischen Parteien die staatlichen Mittel zu entziehen, das ließe sich auf einem ganz anderen Wege recht einfach und verfassungskonform erreichen: die etablierten Parteien müssten nur gänzlich auf die staatliche Unterstützung, die sie sich ja selbst genehmigen, verzichten. Dieser Verzicht trifft dann alle Parteien. Und leisten können sie es sich auch, denn die staatliche Unterstützung macht bei CDU/CSU und FDP dank der üppigen Spenden weniger als 30% der Einnahmen aus.

  • M
    Marvin

    Unmöglich.

    Zunächst fungiert der Verfassungsschutz als wichtigste Stütze der NPD und des Rechtsextremismus.

    Und nun soll man sich, auf sein Urteil beruhend, oppositioneller Parteien entledigen können?

    Der VS soll dazu nutzen, den Sumpf, den er selbst gelegt hat, trocken zu legen. Und wenn man schonmal dabei ist, Parteien zu bekämpfen ...

     

    Nein, danke. Lösen wir doch zunächst den Faschoschutz auf & sehen wir dann, wie viel Extremismus dann noch zu bekämpfen übrig bleibt.

  • G
    genau

    yeah, wir bringen den patienten um beim versuch ihn zu retten! mal ehrlich, dann führt doch gleich die cdu/csu/spd-diktatur ein, wenn ihr sowenig ahnung von und achtung für demokratische prinzipien habt. dann muss man auch nicht jedesmal das grundgesetz ändern, wenn mal wider eine fixe autoritäre idee von der judikative einkassiert wird. dann richtet sich das recht eben wieder nach dem gesunden volksempfinden und dass wird je nach tageslage vom csu-generalsekretär festgelegt ;-)

  • SP
    simon p

    Verfassungsfeindlichen Parteien sollen also die Zuschüsse gestrichen werden - warum fangen wir da nicht bei der CSU an?

     

    Deren Innenpolitiker agieren höchst Verfassungsfeindlich, wie das Bundesverfassungsgericht in jüngster Zeit mehrmals festgestellt hat: Vorratsdatenspeicherung, Luftsicherheitsgesetz, Antiterrorgesetze, Staatstrojaner, Versammlungsrechtsreform usw usw. Es wird also höchste Zeit des CSU die staatliche Finanzierung zu streichen.

  • L
    l0l

    Die CSU hofft doch nur, dass ihre Mitgliederzahlen steigen, wenn es die NPD nicht mehr gibt. Lesen doch CSU- und NPD-Mitglieder gerne die selbe salonfaschistische Scheiße: http://www.tagesschau.de/inland/nazileaks104.html