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Zuschlag zum Kindergeld

Die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg hat darauf hingewiesen, daß seit Jahresbeginn der Zuschlag zum Kindergeld für 1986 beantragt werden kann. Erst 300.000 Anträge seien eingegangen, obwohl die Zahl der Berechtigten doppelt so hoch liege. Nach Angaben der Behörden sind folgende Gruppen berechtigt: - Arbeitnehmer, die den Kinderfreibetrag beim Lohnsteuerjahresausgleich nicht oder nicht in vollem Umfang absetzen können; das heißt vor allem diejenigen mit sehr geringem Einkommen sollten einen Antrag stellen; - alle, die Kinder haben und nur von Renten, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe leben. Die Antragsformulare kann man bei den Kindergeldkassen der Arbeitsämter erhalten. fp

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