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Zusammenlegung BKA und BundespolizeiSuperpolizei weckt Sorgen

Das Grundgesetz begrenzt die Aufgaben von Bundeskriminalamt und Bundespolizei – auch nach einer Fusion. Das mindert die Angst vor einer Superbehörde.

Ein Beamter der Elite-Polizeieinheit "GSG9". Bild: reuters

Verstößt die geplante Fusion von Bundeskriminalamt und Bundespolizei gegen das Grundgesetz? Nachdem eine von Innenminister Thomas de Maizière eingesetzte Kommission diese am Donnerstag vorgeschlagen hat, äußerten nun zahlreiche Politiker "verfassungsrechtliche Bedenken" - vom bayerischen CSU-Innenminister Joachim Herrmann über die FDP-Fraktionsvize Gisela Piltz bis hin zur Linken-Politikerin Ulla Jelpke. Alle machen sich Sorgen, dass die neue Super-Bundespolizei zu sehr in Befugnisse der Länder eingreifen wird.

Diese Sorge ist allerdings schon deshalb nicht angebracht, weil der Bund bei der Fusion gar keine neuen Befugnisse bekommen soll. Vielmehr sollen nur zwei Bundesbehörden verschmolzen werden. Wenn der bisherige Zustand die Rechte der Länder nicht verletzt, ist auch eine fusionierte Super-Bundespolizei kein Verstoß gegen Länderrechte.

Im Grundgesetz steht zwar nirgends ausdrücklich, dass die Polizei Ländersache ist. Allerdings liegen alle Aufgaben bei den Ländern, soweit die Verfassung eine Aufgabe nicht ausdrücklich dem Bund zugewiesen hat. Im Bereich der Polizei ist der Bund traditionell für den Grenzschutz zuständig. Außerdem ist im Grundgesetz ausdrücklich die Einrichtung des Bundeskriminalamts geregelt; es dient der "Zusammenarbeit von Bund und Ländern" im Bereich der Kriminalpolizei. Dabei führt es als Zentralstelle Datenbanken wie die Fingerabdruckdatei Afis. Außerdem ermittelt das BKA in vielen Bereichen der schweren und terroristischen Kriminalität. Seit 2009 ist das BKA auch für die präventive Abwehr des internationalen Terrors zuständig. Damals wurde ausdrücklich das Grundgesetz geändert.

Der Bundesgrenzschutz (BGS) wurde 2005 in Bundespolizei umbenannt, ohne dass das Grundgesetz geändert wurde. Die entscheidende Veränderung seiner Aufgaben erfolgte schon in den 90er Jahren, als sich die europäischen Binnengrenzen öffneten und der Grenzschutz unwichtiger wurde. Als Ausgleich übernahm der BGS die Bahnpolizei, damit die Bahn von einer Behörde in ein Unternehmen umgewandelt werden konnte. Dagegen klagte erfolglos das Land Nordrhein-Westfalen. Der Bund sei schon zu Bundesbahnzeiten für die Bahnpolizei zuständig gewesen, entschied das Bundesverfassungsgericht 1998. Allerdings setzte Karlsruhe der weiteren Expansion Grenzen. Der BGS müsse "sein Gepräge als Polizei mit begrenzten Aufgaben" behalten, hieß es in dem Urteil von 1998. Das gilt auch für die umbenannte Bundespolizei.

De Maizières Kommission begründet die Fusionspläne mit Synergien bei der Beschaffung und Flexibilität beim Personaleinsatz. Außerdem könnten so die kriminal- und schutzpolizeilichen Aufgaben von BKA und Bundespolizei neu geordnet werden. Befürchtungen bezüglich der Länderrechte können sich also nicht auf die konkreten Fusionspläne beziehen - sondern allenfalls auf mögliche spätere Begehrlichkeiten.

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4 Kommentare

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  • RE
    Rah Ering

    Vor 20 Jahren wurde stets betont, dass der Bundesgrenzschutz (BGS) keine “Bundespolizei“ (BPol) werden könne, weil dies die Verfassung nicht hergibt. Heute nennen sich die ehemaligen Grenzsoldaten ganz selbstbewusst Bundespolizisten und ihre Behörde ist die Bundespolizei; auf den BPol-Einsatzfahrzeugen prangt der Schriftzug POLIZEI. Die BPol ist für Laien (optisch) kaum mehr von der “richtigen Polizei“ zu unterscheiden. Zwar gleicht die Größe des örtlichen Zuständigkeitsbereichs (z.B. auf Bahnhöfen) der BPol immer noch dem Bewegungsraum eines Elefanten im Zoo; doch im Rahmen von Kooperationsabkommen mit den Länderpolizeien wurde dieser – schleichend - ausgeweitet. Bis in die heutige Zeit hieß es auch, dass es im bundesdeutschen Föderalismussystem kein FBI nach US-amerikanischem Vorbild geben kann (Stichworte: Bundesstaat/Staatenbund).

    Dr. Eckart Werthebach, Namensgeber der gleichnamigen Kommission, früherer Innensenator von Berlin und ehemaliger Präsident des Verfassungsschutzes machte bereits mit einem skurrilen Vorschlag von sich reden: Er sprach sich vor einigen Jahren für einen “arbeitsteiligen Sicherheitsverbund zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten“ aus und meinte, dass sich die Polizeibehörden für Sicherheitsunternehmen öffnen sollten. Er wünscht sich die Privaten als “Verwaltunghelfer” oder - nach Möglichkeit – als “beliehene Hoheitsträger“. Der Mann ist Lobbyist der Sicherheitswirtschaft!

    Welcher Vorschlag ist also als nächstes zu erwarten, wenn wieder mal eine Umstrukturierung der Sicherheitsorgane (des Bundes) bevorsteht ? Die (teilweise) Privatisierung dieser bundespolizeilichen Superbehörde?

  • AL
    Anna Lyse

    Hilfe, wir werden amerikanisiert!

  • D
    Demokrat

    Ganz eindeutig mal wieder:

    Die Verfassungsfeinde sitzen

    auf der Regierungsbank!

  • UF
    Ullrich F.J. Mies

    "De Maizières Kommission begründet die Fusionspläne mit Synergien bei der Beschaffung und Flexibilität beim Personaleinsatz. Außerdem könnten so die kriminal- und schutzpolizeilichen Aufgaben von BKA und Bundespolizei neu geordnet werden."

     

    Bestimmt sind es die fehlenden "Effizienz- und Synergieeffekte", die diese Regierung bislang daran hinderten gegen Kriminelle aus dem Banken- und Finanzindustriemilieu vorzugehen. Diese haben mit ihren politischen Freunden zwar nur Schäden in Billionenhöhe angerichtet, das ist aber nicht weiter schlimm.

     

    Wie degeneriert, wie verschwurbelt müssen eigentlich Staats-Juristenköpfe sein, die immer und immer wieder auf der falschen Seite stehen, auch wenn sie Recht und Gesetz täglich verwursten. Was ist das bloß für ein Berufsstand??

     

    Da läuft die organisierte Finanzkriminalität über Straßen und Plätze, aber wir von der Regierung schwadronieren im neoliberalen Wortverdreher-Jargon. Ja Himmel tut doch etwas gegen das Finanzmafia-Pack, macht doch!

    So ein Zufall, dass das um's Verrecken nicht gelingen will.

     

    Soeben heisst es in der SZ unter dem Titel - "Anrüchige Geschäfte" u.a.:

     

    "Deutsche Banken haben nach Angaben von "Facing Finance", einem Bündnis von Nichtregierungsorganisationen, massiv in Hersteller von Streumunition investiert."

     

    Ja warum auch nicht, Geld stinkt doch bei dieser Regierung nicht. Sollte die ganz zufällig mitten in den dreckigen Geschäften und mafiosen Praktiken stecken.

    Aber wenn wir erst einmal die neue GESTAPO haben, dann, ja dann wird alles gut.

     

    Stimmt doch nicht wahr Frau Merrrkell, Herr von Misère?

     

    Es bleibt dabei: Dieses Volk hat ein zentrales Entsorgungsproblem noch vor der Atommüllentsorgung, das ist diese Regierung.