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Zurück unter die westafrikanische Diktatur!

■ Erste Abschiebung nach Togo / Beginn einer großen Abschiebewelle?

Abgelehnte Asylbewerber aus Togo werden in nächster Zeit massenhaft dazu aufgefordert, in ihr Heimatland zurückzukehren. Die Ausländerbehörde des Bremer Stadtamtes schlägt eine härtere Gangart gegenüber Togoern ein. Auch von Bremerhaven wurde bereits vor wenigen Tagen ein Mann abgeschoben.

Die erste Abschiebung des Landes Bremen seit November 1996 wurde von der Innenverwaltung bestätigt. Da der Mann offensichtlich keine Unterstützung von Hilfsorganisationen bekam, blieb der Vorfall bislang unbekannt. Weitere Abschiebungen seien aber derzeit nicht geplant, so die Sprecherin des Innensenators.

Die des 15jährigen Asylbewerbers Youyoui C. könnte allerdings die nächste sein: Die Rechtsmittel sind ausgeschöpft, nun droht die Abschiebung nach Togo, wo er keine Familie mehr hat. Dem Jungen, der in einer betreuten Wohngemeinschaft des Roten Kreuzes in Walle wohnt, bleiben kaum noch legale Möglichkeiten, die Rückkehr in die Diktatur nach Afrika zu verhindern.

Das Bremer Ausländeramt hat Youyoui letzte Woche daran erinnert, daß er ausreisen muß. Obwohl sein Rechtsanwalt eine weitere Klage vor dem Verwaltungsgericht anstrebt, hält die Behörde an der Ausreiseverpflichtung fest. „Wir beabsichtigen, diese Ausreiseverpflichtung auch im Falle einer Klageerhebung durchzusetzen“, heißt es in dem Brief des Stadtamtes. „Ganz normal“findet Dieter Trappmann, Chef der Ausländerbehörde,die Formulierung.

„Eine so konkrete Androhung einer Ausreiseverpflichtung hat es noch nicht gegeben, seitdem ich hier arbeite“, sagt dagegen Youyouis Betreuer Detlev Bartsch, Sozialpädagoge beim Roten Kreuz. Von den neun togolesischen Jugendlichen, die er betreut, sind jetzt sieben ausreisepflichtig.

Nach Angaben von Rechtsanwalt Günter Werner, der neben Youyoui noch rund 50 andere Asylbewerber aus Togo vertritt, droht nun eine Welle der Abschiebungen. „Bis jetzt wurde bei Abschiebungen nach Togo vorsichtig gehandelt“, erzählt Werner. „Doch jetzt scheint die Innenbehörde wegen der Togoer Druck zu machen.“

Tatsächlich hat Innensenator Ralf Borttscheller bereits im Sommer angekündigt, daß Togoer nicht mit einer Gnadenfrist zu rechnen haben. „Die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschiebestopps gem. § 54 Ausländergesetzes liegen derzeit nicht vor“, schrieb Borttscheller an eine Hilfsorganisation. Auch sein Treffen mit dem togoischen Oppositionsführer Yawovi Agboyibor scheint ihn nicht umgestimmt zu haben.

Daß viele Togoer in nächster Zeit Bremen verlassen müssen, bestätigt Udo Kaspar von der Flüchtlingsinitiative Friesenstraße. Seine Initiative betreut etwa 50 Togoer, die in Deutschland um Asyl gebeten haben. „Von den Togoern, um die wir uns kümmern, sind 15 in allernächster Zeit ausreisepflichtig.“Betroffen sind alle togoischen Asylbewerber, deren Asylfolgeanträge beim Bundesamt abgelehnt wurden. Danach bleibt nur noch der Versuch, vor dem Verwaltungsgericht für eine Neuaufnahme des Verfahrens zu kämpfen. Eine aufschiebende Wirkung hat das allerdings nur, wenn gleichzeitig eine einstweilige Verfügung für eine Duldung ausgesprochen wird. cd

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