Zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts: Grundgesetzänderung weiter möglich

Nach geplatzten Gesprächen verhandeln Union und Ampel wieder. Sie wollen das höchste Gericht besser vor antidemokratischer Einflussnahme schützen.

Verfassungsrichter*innen in roten Talaren im Gerichtssaal in Karlsruhe

Hier könnte eine extrem rechte Partei mit Machtmitteln viel Schaden anrichten: Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Foto: Uwe Anspach/dpa

Berlin dpa/taz | Ampelkoalition und Unionsfraktion verhandeln weiter über einen Gesetzentwurf zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Extremisten. Aus der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag wurden der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Donnerstag entsprechende Gespräche bestätigt. Es gebe aber keine Einigung. „Weitere Gespräche sind nach Ostern geplant“, hieß es. Die Rheinische Post hatte zuvor berichtet, Ampel und Union hätten sich auf einen ersten Gesetzentwurf verständigt.

In einem der Zeitung vorliegenden Entwurf des Bundesjustizministeriums heißt es, die Neuregelung solle „dazu beitragen, Bestrebungen vorzubeugen, welche die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit in Frage stellen wollen“.

Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) hatte Justizminister Marco Buschmann (FDP) am vergangenen Wochenende aufgefordert, einen Vorschlag zum Schutz des Karlsruher Gerichts zu machen. „Wir sind offen, darüber zu sprechen, einen Kern bewährter Strukturen des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern“, sagte Merz den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Union nehme die Bedenken und Diskussionen der vergangenen Wochen ernst. Jetzt sei Buschmann gefragt, einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Es wird diskutiert, etwa Details zur Wahl und Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem Gesetz, sondern im Grundgesetz festzuschreiben. So könnte verhindert werden, dass Richter nach einem Regierungswechsel relativ einfach aus dem Amt entfernt werden könnten. Grund für diese Überlegungen ist die Sorge vor dem wachsenden Einfluss extremer Parteien in Deutschland. Für Änderungen des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat und im Bundestag nötig – die Union müsste also mitmachen.

Erste Gespräche geplatzt

Die Union hatte im Februar erste Gespräche mit der Erklärung beendet, sie sehe keinen zwingenden Bedarf für die von der Ampelkoalition angestrebte Verfassungsänderung. Später zeigte sich Merz offen für weitere Diskussionen.

Konstantin von Notz, in der Grünen-Bundestagsfraktion verantwortlich für Innenpolitik, freute sich über die neue Gesprächsbereitschaft: „Wie begrüßen ausdrücklich, dass die Union an den Verhandlungstisch zurückkehrt und das Bundesministerium für Justiz einen ersten Regelungsvorschlag gemacht hat“, sagte von Notz. Man freue sich auf zügige und konstruktive Gespräche, denn der „Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor antidemokratischer Einflussnahme ist dringend notwendig“.

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