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Zum Integrationskurs verpflichtetArbeitsamt spielt Lesepate

Ein Jobcenter zwingt eine 63-jährige Analphabetin aus der Türkei zu einem Integrationskurs. Vollkommen sinnlos, meinen Kritiker.

Das BAMF finanziert insgesamt 1.200 Unterrichtsstunden. Um wirklich Deutsch lesen und schreiben zu lernen, reicht das nicht aus. Bild: dpa

BERLIN taz | Die 63-jährige Cevahir Kalkan bemüht sich, der Lehrerin zu folgen. Aber die Anstrengung ist ihr anzusehen. Sie ist Analphabetin und sitzt in Berlin in einem Integrationskurs. Zu dem hat sie das Jobcenter verdonnert.

„Ich komme eigentlich gerne hierher“, sagt sie. „Aber ich verstehe zu wenig und vergesse alles wieder, ich werde schnell müde.“ Nach vier Stunden wirkt die Frau abgeschlafft und möchte nur noch nach Hause.

1991 kam Cevahir Kalkan mit ihrem Mann aus der Türkei nach Österreich. Dort betrieb sie eine eigene Reinigung. 2006 zog das Paar nach Berlin, zu den Kindern, die schon länger hier leben. Cevahir Kalkan arbeitete weiter in Reinigungen, Hotels und Bäckereien, eine schwere, körperlich anstrengende Arbeit. Ihr Rücken schmerzt, häufig bekommt sie Kopfschmerzen. 2012 wurde ihr gekündigt, sie meldete sich arbeitslos. Deutsch hat sie in all den Jahren kaum gelernt.

Das Jobcenter in Kreuzberg verpflichtete sie deshalb zu einem Integrationskurs. Der wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanziert und in der Regel von Vereinen organisiert. Seit 2011 können Migranten in Deutschland zu einem solchen Kurs verpflichtet werden – entweder durch die Ausländerbehörde, wenn diese einen „Integrationsbedarf“ erkennt, oder durch das Jobcenter. Wer sich weigert, dem können die Zuwendungen um 30 Prozent gekürzt werden. Auch Fehlzeiten werden vom Amt sanktioniert.

Lehrerin bezweifelt Nutzen

Kritiker dieser Praxis bezweifeln, dass die Zwangsverpflichtung etwas bringt. Eine „Zumutung“ nennt die Berliner Grünen-Politikerin Canan Bayram den Fall Kalkan. Auch deren Familie fragt sich, welchen Sinn diese Maßnahme haben soll. „Natürlich sollte man, wenn man in ein anderes Land zieht, die Sprache lernen“, sagt Kalkans Schwiegersohn. „Aber für alte Leute, die nie eine Schule besucht haben, ist das nicht so einfach.“

Dass Cevahir Kalkan mit ihren 63 Jahren bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätte, wenn sie Deutsch könnte, bezweifelt selbst Kalkans Lehrerin. „Das Jobcenter schickt solche Leute gerne in Integrationskurse, weil die vom BAMF finanziert werden“, sagt sie. Zwar schade der soziale Kontakt mit den anderen Kursteilnehmerinnen nicht, glaubt sie. Aber sie bezweifelt, ob „es so gut ist, dass das Jobcenter sie zu einem Kurs verdonnert, wenn das zu viel ist.“

Erst im Juni hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Zwangsverpflichtung einer 62-jährigen Klägerin nicht zuzumuten sei. Die Frau war von der Ausländerbehörde zu einem Alphabetisierungskurs verpflichtet worden. Das Gericht indes befand, dass dies die Lebensführung der Seniorin „unverhältnismäßig einschränke“.

Canan Bayram rät zur Klage

Kalkans Kinder versuchten, die zuständige Sachbearbeiterin im Berliner Jobcenter von der Unsinnigkeit des Integrationskurses zu überzeugen – erfolglos. Die Grüne Bayram, die sich als Anwältin im Arbeitsrecht auskennt, rät zur Klage: „Ich würde auf das Sozialgericht vertrauen, dass es in ihrem Sinne entscheidet.“ Davor schreckt Cevahir Kalkan allerdings zurück. Und hat noch rund 150 „Integrations“-Stunden vor sich. Dann wird sie insgesamt etwas mehr als ein Jahr in ihrem Alphabetisierungskurs gesessen haben, jeweils fünf Tage in der Woche, von 9 bis 13 Uhr.

Danach könnte sie, wenn sie das wollte, noch einmal 300 Stunden beantragen. Das BAMF finanziert insgesamt 1.200 Stunden. Um wirklich Deutsch lesen und schreiben zu lernen, reicht das nicht aus. „Dafür braucht man mindestens die doppelte Anzahl an Stunden“, sagt Kalkans Alphabetisierungslehrerin.

Bei der Agentur für Arbeit will man den Fall nicht näher kommentieren. Statistiken zu den Vermittlungserfolgen, die nach der Verpflichtung zu Integrationskursen verzeichnet wurden, gibt es dort nicht.

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25 Kommentare

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  • Denkerin schreibt:

    "Dass die Kurse "vom ganzen Konzept her absoluter Schrott" seien, ist in dieser Pauschalität falsch. Zahlreiche erfolgreiche Lerner/innen, die sich in Gesellschaft wie Berufsleben integrieren, sprechen dagegen."

     

    Was bei den Integrationskursen fehlt:

    - jegliche Anbindung an den Arbeitsmarkt

    - jegliche Berufsorientierung

    - jegliche Organisierung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse

    - jegliche Vorbereitung auf die Jobsuche

    - jegliche Hilfe beim Umgang mit Ämtern und Behörden

     

    In den Integrationskursen sitzen genügend Leute rum, die sofort arbeiten könnten. Die Kurse dienen dazu, die Menschen vom Arbeitsmarkt fernzuhalten. Und der Orientierungskurs bzw. Einbürgerungstest dient dazu, die Leute von der deutschen Staatsbürgerschaft auszuschließen. Man sollte die Kurse in "Exklusionskurse" umbenennen.

     

    Gerade die Volkshochschulen als großer Arbeitgeber stehen unter dem Verdacht, Sozialversicherungsbetrug an den Lehrkräften zu begehen, strafbar mit bis zu 5 Jahren Haft. Was ist an diesem Geschäftsmodell denn nicht Schrott?

  • A
    Anne

    Wird hier der Teil 1 zu Verpflichtung, Steuererklärung, Sonderausgabenabzug unterschlagen?

  • D
    Denkerin

    Ein Artikel über Integrationslehrer/innen wäre sehr wünschenswert, allerdings fände ich es gut, wenn sich dann ein/e Journalist/in daran setzen würde.

     

    Tatsächlich ist der Beruf sehr problematisch organisiert und tatsächlich eine Armutsfalle, auch wenn der Träger Rentenversicherungsbeiträge (Arbeitslosenversicherung gibt es für die Lehrkräfte nirgends!) zahlt.

     

    Dass der "Sinn" der Kurse darin bestünde möglichst viele Kunden unterzubringen bzw. zu gewinnen, trifft höchstens bei denjenigen Instituten zu, die aufgrund mangelnder Größe kein ausreichend differenziertes Kursangebot gewährleisten können.

     

    An den Volkshochschulen wird mit Kundenbetreuung und vielgestaltigen Kursen effektiv gearbeitet und die Lernenden verlassen die Integrationskurse nach dem Niveau B1 und dem Deutschtest für Zuwanderer in aller Regel mit einem guten Sprachniveau, oder sie lernen dort weiter in höheren Kursstufen.

     

    Dass die Kurse "vom ganzen Konzept her absoluter Schrott" seien, ist in dieser Pauschalität falsch. Zahlreiche erfolgreiche Lerner/innen, die sich in Gesellschaft wie Berufsleben integrieren, sprechen dagegen.

     

    "Schrott" ist allerdings der juristische Stand der Lehrkräfte - keine Festverträge, keine Arbeitslosenversicherung, kein Einkommen im Krankheitsfall!

  • G
    Gustav

    @ Sandine Bilderberg

    Es ist nicht richtig, jemanden die Möglichkeit auf Bildung zu verwehren.

    Nicht die Landessprache zu sprechen, wirkt isolierend.

    Wenn Sie in China überleben müßten und man würde Ihnen chinesisch nicht explizit beibringen, hätten Sie es auch extrem schwer, mehr als nur einfache Jobs erledigen zu können!

    Und wenn sie dann schuften müssen bis zum Umfallen, eine Familie und Kinder pflegen müssen, hätten sie auch keine Zeit die Sprache richtig zu erlernen.

    Es ist nie zu spät! Und die Frau hat es verdient noch vor ihren Tod die Kultur, in der sie einwanderte sprachlich in groben Zügen erschließen zu können, auch um sich gegenüber Unrecht an Ihr behördlich wehren zu können!!!

    Ihre gutsituierte Arroganz finde hohl! Mit christlicher Nächstenliebe hat das nichts gemeinsam! Allerdings müssen sich die Lehrkräfte auf die Lernenden empathisch und motivierend einstellen und Unterricht machen, der BEGRIFFEN wird! Anstatt eine Herausforderung mit Genuss anzugehen, werden Leute abgeschrieben und das ist beschämend!!!!!

  • Die Integrationskurse sind ein einziger großer Sozialversicherungsbetrug, weil fast kein Träger Sozialversicherungsbeiträge zahlt. Darf ich das Thema in der taz mal ein bisschen weiter ausführen? Gerne schreibe ich Ihnen dazu einen Artikel mit Zitaten aus laufenden Verfahren etc. pp. Der einzige Sinn der Kurse besteht darin, den Trägern eine hohe "Stückzahl" an "Kunden" zuzuführen, und die Kurse sind vom ganzen Konzept her absoluter Schrott. Für die Lehrkräfte sind sie eine Armutsfalle. Danke, Rot-Grün!

  • VS
    Verpflichtung, Steuererklärung, Sonderausgabenabzug, Teil 1

    Erst einmal sollte man die Vermischung der Begriffe Integrationskurs und Sprachkurs vermeiden. Für die Teilnahme am Sprachkurs gibt es eine gesetzliche Regelung. Alles was darüber hinaus geht, einschließlich christlicher Vaterlandsvorstellungen, lassen sich rechtlich, zumindest was das Arbeitslosengeld oder den Aufenthaltstitel betrifft, nicht durchsetzen; auch wenn es immer wieder versucht wird.

     

    Ein Hinweis für Mitmenschen, die vom Ausländeramt oder einer anderen Behörde eine VERPFLICHTUNG zur Teilnahme am Sprachkurs erhalten haben: Sie können ihre Ausgaben als Sonderausgaben von der Steuer abziehen. Das sollte man auch bedenken, wenn man bereits über Deutschkenntnisse verfügt, sich aber trotzdem zur Teilnahme an einem Kurs, beispielsweise auf dem Niveau B1, entschlossen hat. Das Ausländeramt hat die Pflicht darüber zu entscheiden, ob man an dem Kurs teilnehmen muss. Das Amt kann auch eine Berechtigung zur Teilnahme aussprechen. Eine Teilnahme auf der Grundlage einer Berechtigung stellt aber noch lange keine Verpflichtung dar! Und der feine Unterschied ist wichtig, wenn man die Kosten als SONDERAUSGABEN absetzen will. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat mit Erlass vom 27.5.2010 (VI 314 - S - 2284 – 176) bewirkt, dass die Kosten eines solchen Kurs (A1, A2 und B1) als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar sind. Man muss natürlich die Kosten und die Verpflichtung bei der Steuererklärung vorweisen. Die oft in dieser Sache zitierte Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahre 2007 bezog sich auf einen Fall im Jahre 2001. Zu diesem Zeitpunkt gab es die Verpflichtung noch nicht. Sollte das Finanzamt sich weigern, die Kosten als Sonderausgabenabzug anzuerkennen, sollte man dann (und erst dann) unbedingt auf den Erlass des Finanzministeriums Schleswig-Holstein verweisen, mit der (nicht ausgesprochenen) Möglichkeit zu klagen. Es ist dabei ohne Belang, in welchem Bundesland man lebt. Ich habe das genau so erfolgreich gemacht.

  • D
    Denkerin

    @Hanne

    Die Möglichkeit des Aufstockens gibt es m.W. seit 2005. Gesetzt den Fall, dass Ihre Darstellung zutrifft (generell? Ermessensfrage?) kann dies nicht der Grund sein, dass jemand in 22 (!) Jahren kaum Deutsch gelernt hat und jetzt auch keinen Ehrgeiz einsetzt, obwohl - s. Text - alles bezahlt wird.

     

    Definitiv falsch ist Ihre Darstellung, man dürfe als Nicht-Arbeitslose/r nicht an einem Integrationskurs teilnehmen - auf eigene Kappe kostet das an der VHS 150 Euro pro Modul.

     

    Vor den Integrationskursen existierten Sprachverbandskurse für Menschen aus den Anwerbeländern (Türkei, Mosambik usw.) und ebenfalls die auf eigene Initiative hin zu besuchenden allgemeinen Kurse, die fast kostenlos waren (etwas über 60 DM für eine Kursstufe).

     

    Abgesehen von den Kursen lernt man übrigens auch durch die Umwelt - wenn man mit ihr in Kontakt tritt. Dass jemand in 22 Jahren die Landessprache kaum spricht, ist (wenn wir geistige Behinderung ausschließen) nur auf Desinteresse oder mehr oder minder bewusste Ablehnung/Verachtung der Mehrheitsgesellschaft zurückzuführen.

     

    Erwachsene Migranten sind keine Unmündigen, sondern selbstverantwortliche Personen. Schon der Respekt gebietet es nicht irgendwelche Entschuldigungen oder Erklärungen für missglückte Integration zu konstruieren.

  • Es ist absurderweise so, dass diejenigen, die ALG-II-Aufstocker sind und die deutsche Sprache nicht beherrschen, auf EIGENEN Vorschlag hin KEINEN Deutschkurs durch das Jobcenter finanziert bekommen, weil sie NICHT ARBEITSLOS sind (Bedingung ist die komplette Arbeitslosigkeit!). Gleichzeitig müssen sie aber eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, in denen sie aufgefordert werden x Bewerbungen monatlich zu schreiben, damit sie sich aktiv aus der Hilfsbedürftigkeit des Jobcenters heraus arbeiten können.

     

    Was soll bitte dieses Absurdum?

    Sie arbeiten für sehr, sehr wenig Geld sehr, sehr viel, MÖCHTEN gerne die Sprache beherrschen, um u.a auch bessere Jobs annehmen zu können, und SOLLEN nachweislich (mit SANKTIONSANDROHUNG) Bewerbungen schreiben, aber KÖNNEN an keinem keinen Integrationskurs teilnehmen, weil sie offiziell nicht "arbeitslos" sind.

     

    So kommt es, dass Menschen 20 Jahre in Deutschland leben und arbeiten und die Sprache dennoch nicht lernen konnten (aus Zeit- und Geldmangel!).

  • VS
    Verpflichtung, Steuererklärung, Sonderausgabenabzug, Teil 2

    Der Bundesfinanzhof hat übrigens keine Werbungskosten anerkennt, weil er die Kommunikation im privaten Umfeld sah, womit das Abzugsverbot für gemischte Aufwendungen des § 12 EStG gegeben sah. Wie weltfremd und diskriminierend diese Entscheidung ist, zeigt der im taz-Artikel dokumentierte Fall. Hier ist es das Arbeitsamt, das sich ohne Sinn und Verstand in das Privatleben einmischt. Vielleicht sollte Betroffene vor Gericht gehen!

     

    Je nach gewählten Kursen können die Kosten erheblich sein. Die zur Verfügung gestellte Unterstützung zur Finanzierung der Kurse deckt in der Regel nur einen kleinen Teil der Kosten. (Es gibt Ausnahmen, die von rechten Trollen immer wieder als Regel dargestellt werden.) Zudem fördern lokale Dorfbehörden meistens nur die Teilnahme an von ihnen ausgesuchten Kursen. Dazu gehören beispielsweise die Kurse des Goethe-Instituts nicht. Außerdem versuchen es irregeführte Dorfbehörden immer wieder, die Teilnahme am Sprachkurs und christlichen Vaterlandskurs zu koppeln. Man muss sich darauf nicht einlassen. Wichtig ist, dass man seine Rechte kennt. Im Zeifelsfall sollte man mit dem Leiter des zuständigen Ausländeramts und ggf. mit einem Anwalt reden.

     

    Die Teilnahme an Sprachkursen ist sinnvoll. Was wenig Sinn macht sind weltfremde Verpflichtungen, unzureichende Finanzierungen und die Übertragung von Befugnissen auf ungebildete Dorfangestellte der Arbeitsagentur oder des Amtes für Kinder, Jugend, Familie und Herd. Ich spreche aus Erfahrung.

  • G
    gast

    Sollte diese Frau nicht froh darüber sein, das sie nun deutsch lernen kann, was sie seit über 20 Jahren Aufenthalt hier nicht gelernt hat, lernen wollte wie auch immer. Solche Kurse sind verdammt teuer.

     

    Was ich nicht verstehe, das eine Anwältin die Frau dazu anstachelt gegen den deutschen Staat zu klagen, das man ermöglicht die Sprache zu lernen, man lebt doch schließlich auch hier. Gerichtskosten werden hier verursacht, die der deutsche Bürger zahlen muss.

  • D
    Dirk

    Das läuft so ab, weil es politisch gewollt ist. Dass da Leute reihenweise und wahllos zugewiesen werden, zeigt nur, wie idiotisch der ganze Ansatz ist. In der Praxis kommen aber auch motivierte MigrantInnen hier nicht weit, weil viele Kurse unterstes Niveau bieten und vielerorts die 'Lehrkräfte' gezielt schlecht bezahlt werden, so dass deren Motivation auf dem gleichen Niveau ist, wie das der verarmten Hartz-Bezieher. Aber in Zukunft werden diese Maßnahmen mit noch mehr Zwang versehen werden, weil das Hartz-System auf Zwang bzw. Sanktionierung setzt. Für den Sachbearbeiter im Jobcenter, der sanktioniert, wirkt sich das karrierefördernd aus, er bestätigt damit die generelle Sicht, dass es faule und integrationsscheue Arbeitslose gibt. Deswegen wird er für Sanktionen belohnt, während sich die Betroffenen wahrscheinlich Geld leihen müssen, sprich weiter verarmen. Auch das ist in m. Augen gewünscht.

    • G
      gast
      @Dirk:

      Wenn ein Mensch mit Migrationshintergrund eine Arbeit sucht, dann kann es durchaus sein, wenn so eine "Sach"-Bearbeiterin meint der spricht nicht perfekt deutsch, das man den als sog. Maßnahme in einen Kurs schickt. Angeblich kostet so ein Kurs 2.500 €, der Kurs geht dann ein paar Monate und man bekommt ein Zertifikat, welches bei einer gewünschten Einbürgerung von Vorteil ist.

  • Nanu, niemand hat was zu geifern hierzu?

  • SB
    Sandine Bilderberg

    Ja ja, das böse Job-Center (fälschlicherweise oft immer noch ARBEITSAMT genannt, manche lernen es eben nie)... Bei all dem Beklagen von Schikane und Behördernwillkür, die es zweifellos gibt, und der Vermutung, daß Integrationskurse nicht wirklich die Chancen auf einen Arbeitsplatz steigern, möchte ich als Mitarbeiterin eines Job-Centers anmerken, daß die meisten TeilnehmerInnen nicht "verdonnert" werden müssen, sondern freiwillig die Kurse besuchen, oft, nachdem sie selbst darum gebeten haben. Vor nicht allzu langer Zeit, nämlich vor SGB II-Zeiten gab es bis auf wenige Ausnahmen gar keine Möglichkeit, Menschen, die der deutschen Sprache nicht mächtig waren, zu einem Sprachkurs zu verhelfen). Im konkreten Fall halte ich die Verpflichtung einer Frau, der es nach fast 20 Jahren nicht gelungen ist, alltagstaugliche Deutschkenntnisse zu erwerben, für absolut sinnfrei.

  • Es wäre besser gewesen, die Behörden Bürokratie im Keim zu ersticken. Jetzt werden wir durch die Behörden Bürokratie im Keim erstickt. Krank, dumm und weltfremd. Wer hat das mit einem staatlich bediensteten Freiraum versehen. Ich rate jedem Normalbürger, schafft das schnellstens ab. Gründet Pflichtwiderstandsgruppen, bevor euch das den Garaus macht. Werdet normal, keine Angst davor. Mann ist das krank, wie diese Staatstrottel in die Gesetzeswerke pfuschen.

  • G
    gerstenmayer

    1991 kam Cevahir Kalkan mit ihrem Mann aus der Türkei nach Österreich

    ----------------------------------------------------------------------

    war sie da nicht 41 jahre alt?hatte sie da nicht die zeit aus eigenem interesse die sprache zu erlernen oder war das auch nicht zumutbar?

  • D
    Denkerin

    "im Juni hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (...) entschieden, dass die Zwangsverpflichtung einer 62-jährigen Klägerin nicht zuzumuten sei. Die Frau war von der Ausländerbehörde zu einem Alphabetisierungskurs verpflichtet worden. Das Gericht indes befand, dass dies die Lebensführung der Seniorin 'unverhältnismäßig einschränke'."

     

    - Wieso will die Einwanderin nicht lesen und schreiben lernen?

     

    - Können 62-jährige Arbeitnehmer/innen auch zu Hause bleiben, wenn sie sich durch die Arbeit "in ihrer Lebensführung eingeschränkt" fühlen?

    • G
      gast
      @Denkerin:

      Die Frage ist echt gut, super

  • V
    VRIL__

    sie wird die Komplexität unserer Sprache erkennen und danach ihrem c-gott gegenübertreten - es geht ums Prinzip - wir sind Deutsche und wir lieben das Prinzip an und für sich .

     

    sie soll sich pünktlich zum Unterricht melden und gehorsam den Anweisungen folgen - sollte sie versagen so muss dies Konsequenzen haben . Integration muss sein - und was dies en détail bedeutet entscheidet der Arbeitsdirektor -

  • G
    Gustav

    Lernen kann nie falsch sein, aber Cevahir Kalkan muss es auch wollen

    und der Unterricht muss an ihr Rezpetionsvermögen und ihre Lerntalente angepasst werden.

    Der Frontalunterricht ist vielleicht ungeeignet, das Nachspielen von Alltagssituationen, das Lesen von Bilderbüchern mit wenig Text und einfache Schreibübungen wären vielleicht besser.

    Der Verstand dieser sehr arbeitsamen Frau wurde sehr lange stark vernachlässigt, weil sie soviel körperlich arbeiten musste.

    Mit einen gesunden Geist in den Ruhestand zu gehen, trotz eines kranken Körpers, wird ihr seelisches Selbstbewußtsein und ihre Gesundheit befördern, aber man muss sehr nett sein.

    Für die Enkel ist es auch gut zu sehen, wie die Oma lernt und sich anstrengt und mit Freude lernt. Vielleicht können sich ja Enkel und Oma gegenseitig helfen. Und wenn es keine Enkel gibt, finden sich vielleicht noch so nette Bekanntschaften. Es ist dumm, die Cevahir Kalkan mit Mißerfolgserlebnissen abzuspeisen. Auch die LehramtsstudentInnen

    und SozialpädagogInnen, LernpsychologInnen könnten an Ihren Lehr-und

    Gedächtnisstrategien feilen.

    Fazit: Kleinere Lernschritte, sich an den Lernrhytmus mehr anpassen,

    jeder Stundenabschluss mit einen schönen Erfolgserlebnis und

    das Gefühl etwas Gutes erreicht zu haben, werden ein positives

    Selbstbild der Frau Cevahir Kalkan bewirken.

    Jeder Mensch braucht Erfolg und eine liebevolle empathische Lehrkraft. Es ist besser als einsam zu Hause zu sein, den Körper vollends

    kapputtzuarbeiten und immer mit den Bewußtsein etwas nicht mehr geschafft zu haben. Die Analphabetenforschung und Neuroforschung könnte

    von Ihr noch stark profitieren und das käme sehr vielen anderen Betroffenen zu Gute.

  • P
    Partizanka

    Endlich darf die Frau ihr Menschenrecht auf Bildung und Teilhabe wahrnehmen, daß ihr so lange vorenthalten wurde. Ist doch egal, ob sie danach vermittelt wird. Ich denke, Bildung sollte nicht nur ökonomisch Sinn machen? Ich muß mich sehr über die taz wundern.

  • D
    DasNiveau

    Ich finde nicht das Weiterbildungen nach 60 keinen Sinn mehr haben.

    Auch wenn die Jobaussichten sind drastisch durch Weiterbildungen steigen können sie eine Chance sein. Und besser als daheim hocken und von der Stütze leben sind sie alle mal. Mit 60 ist man noch nicht tot und sollten sich im Leben noch einbringen können.

  • A
    anna

    Was denkt ihr welche Anstrengungen andere eingegangen sind um besser klar zu kommen!

    Wird Zeit.

    • G
      gast
      @anna:

      Man darf nicht nur vom Staat nehmen, man muss auch dazu beitragen die Investition die durch Steuerzahler also Fleiß der Anderen erst machbar gemacht werden kann verdienen.

    • D
      Denkerin
      @anna:

      @Anna

      Das ist wahr!