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Zu wenig Ver­brau­che­r*in­nen­schutzEU-Kommission mahnt Tiktok, Instagram und Facebook ab

Einspruch erheben gegen die Löschung von Posts oder ganzen Accounts erheben oder Fake News melden? Ist bei den Plattformen oft schwierig.

afp | Die Online-Dienste Tiktok, Instagram und Facebook verstoßen nach Einschätzung aus Brüssel gegen EU-Regeln für mehr Verbraucherschutz im Netz. Die EU-Kommission bescheinigte Instagram und Facebook am Freitag Mängel bei den Beschwerdemöglichkeiten für Nutzerinnen und Nutzer. Brüssel warf den beiden Diensten sowie der Videoplattform Tiktok zudem vor, Forschern nicht ausreichend Zugang zu ihren Daten zu geben und damit eine unabhängige Kontrolle zu behindern.

Es geht unter anderem um Fälle, in denen die Plattformen Profile sperren oder Beiträge wegen Verstößen gegen die Geschäftsbedingungen löschen. Nutzerinnen und Nutzer haben laut EU-Gesetz ein Recht darauf, Beschwerde gegen solche Entscheidungen einzulegen. Facebook und Instagram haben zwar eine Anlaufstelle für die Beschwerden, nach Angaben der EU-Kommission können Betroffene dort aber keine Beweisdokumente einreichen.

Brüssel bemängelt zudem das System, mit dem Nutzerinnen und Nutzer verbotene Inhalte oder Falschinformationen melden können. Diese Funktion scheine auf Facebook und Instagram nicht gut zu funktionieren, teilte die Kommission mit. Sie kritisierte zudem, dass die Plattformen bei einer Meldung persönliche Informationen abfragen.

Instagram und Facebook gehören zum Meta-Konzern von Mark Zuckerberg. Gegen das Unternehmen sowie gegen die Videoplattform Tiktok laufen in Brüssel noch weitere Verfahren wegen mutmaßlichen Verstößen gegen die EU-Digitalregeln (Digital Services Act, DSA), dabei geht es unter anderem um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewaltdarstellungen oder Pornografie.

Die beiden Firmen können nun auf die Vorwürfe der Kommission eingehen und Zugeständnisse machen. Reichen diese der Kommission nicht aus, kann sie Bußgelder in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes der Firmen verhängen. Es gilt allerdings als unwahrscheinlich, dass die Ermittler die Maximalstrafe aussprechen.

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