Zu viele Hühner im Stall: Strafbefehle wegen „Bio-Eierskandal“

Landwirte hatten zu viele Legehennen in ihre Ställe gestopft. Jetzt fordert die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen und Geldauflagen.

Eng, aber bitte nicht illegal eng: Hühner in Bodenhaltung. Bild: Bild: ap

BERLIN taz | Im Skandal um überbelegte Hühnerställe hat die Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Oldenburg 26 Strafbefehle beantragt. Sieben davon seien inzwischen von Amtsgerichten in Niedersachsen erlassen worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstagabend mit. Acht weitere Verfahren seien gegen Geldauflagen vorläufig eingestellt worden.

Die Behörde wirft den Eiererzeugern vor, in Ställen 1 bis 50 Prozent mehr Hühner untergebracht zu haben als erlaubt war. Die Kennzeichnung der Eier als Bio-, Freiland-, Boden- oder Käfighaltung sei nur zulässig, wenn eine bestimmte Zahl von Tieren pro Quadratmeter nicht überschritten wird.

Die Beschuldigten müssen sich nun den Ermittlern zufolge wegen gewerbsmäßigen Betruges sowie Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch verantworten. Falls sie Bio-Eier verkauft hatten, gehe es auch um Verstöße gegen das Ökologische Landbaugesetz.

Bewährungsstrafen beantragt

Die Staatsanwaltschaft habe Bewährungsstrafen zwischen sieben Monaten und einem Jahr beantragt, hieß es. Als Bewährungsauflagen sollen die Eiererzeuger nach dem Willen der Ermittler hohe Geldauflagen zahlen, die dem Nettogewinn aus den unzulässigen Eierverkäufen entsprechen.

Die Beschuldigten können die Strafbefehle ablehnen. Dann müssten sie sich aber wohl Gerichtsprozessen stellen.

Die Ermittlungen in weiteren rund 125 Verfahren dauern der Behörde zufolge noch an. Etwa 50 Fälle hatten die niedersächsischen Ermittler an andere Bundesländer abgegeben. Betroffen seien alle Haltungsformen, erklärte die Oldenburger Staatsanwaltschaft. Dennoch hatten die meisten Medien den Fall, der Ende Februar öffentlich wurde, als „Bio-Eierskandal“ bezeichnet.

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