Zu schnell studiert: Vier Semester zum Preis von elf
Marcel Pohl hat sich beeilt mit seinem Studium. Die private FOM-Hochschule klagt deshalb fehlende Gebühren von dem Turbostudenten ein.
BERLIN taz | Marcel Pohl hatte einen Plan, den viele Bildungspolitiker begrüßen würden. Gemeinsam mit zwei Kommilitonen wollte er das Studium an der privaten Fachhochschule für Oekonomie und Management (FOM) in Dortmund im Rekordtempo durchziehen – von wegen Bummelstudenten.
Dass ihre Hochschule, einer der größten privaten Studienanbieter des Landes, 21-mal in Deutschland vertreten ist, machten sich die drei zu Nutze. Sie jetteten durch die Republik, besuchten Vorlesungen und Prüfungen an unterschiedlichen Hochschulstandorten. Dadurch verkürzten sie Studienfristen – und zwar zusätzlich zur parallel laufenden Berufsausbildung. Ergebnis: Statt der vorgesehenen elf Semester brauchte Pohl nur vier. Als er die Masterurkunde in den Händen hielt, stellte er auch die Zahlung seiner Studiengebühren ein.
Genau das wurde für ihn zum Problem. Die Hochschule hat Pohl verklagt. Er soll Gebühren für das komplette Studium entrichten. 12.380 Euro kostet die Ausbildung insgesamt, 10.000 Euro stehen noch aus. „Es sollte doch unterstützt werden, wenn sich jemand beeilt“, sagt Bernhard Krass, Pohls Anwalt. „Sie haben das nicht gegen den Widerstand der Hochschule gemacht, sondern sich mit der Studienberatung abgesprochen. Von weiter zu zahlenden Studiengebühren war dabei nie die Rede.“
Die Hochschule sieht das anders. „Wir freuen uns natürlich über jeden Studenten, der vor der Regelstudienzeit fertig wird“, sagte Rektor Burghard Hermeier der taz. „Unser Studienvertrag ist sehr eindeutig.“ Darin werde ein Preis für das gesamte Studium angesetzt, nicht etwa eine Semestergebühr wie an anderen Hochschulen – auch wenn die Summe in Monatsraten abgezahlt werden kann.
„Dass wir Vorlesungen und Prüfungen an verschiedenen Orten anbieten, ist eine Serviceleistung für diejenigen, die beruflich mobil sein müssen. Herr Pohl hat diese Serviceleistung in einem besonderen Maße genutzt und in extremen Maße davon profitiert.“ So deutete das auch der Richter des Amtsgerichts Arnsberg bei der mündlichen Verhandlung an: Die Hochschule habe die vereinbarte Leistung voll erbracht.
Pohls Anwalt hält entgegen, der Vertrag sei ordnungsgemäß gekündigt worden. Sollten die Richter der Hochschule recht geben, will er in Berufung gehen. Für ihn handelt es sich um einen Präzedenzfall darüber, wie private Hochschulen ihre Gebühren ausgestalten können. Das Urteil wird an diesem Mittwoch erwartet.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nach dem Anschlag in Magdeburg
Rechtsextreme instrumentalisieren Gedenken
Bundestagswahl am 23. Februar
An der Wählerschaft vorbei
Erderwärmung und Donald Trump
Kipppunkt für unseren Klimaschutz
EU-Gipfel zur Ukraine-Frage
Am Horizont droht Trump – und die EU ist leider planlos
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Wirbel um KI von Apple
BBC kritisiert „Apple Intelligence“