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Zivilgesellschaft in GeorgienGeldstrafen oder Knast

Die Regierung verschärft ein umstrittenes Gesetz zu „ausländischen Agenten“. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Strafen.

Demonstration für die Freilassung von politischen Gefangenen und Neuwahlen in Tblisi, aber die Regierung zeigt sich unbeeindruckt Foto: Zurab Tsertsvadze/ap

Berlin taz | Die Demontage der Zivilgesellschaft in Georgien geht weiter. Am Dienstag verabschiedete das Parlament in dritter und letzter Lesung fast einstimmig eine verschärfte Version des Gesetzes „zu ausländischen Agenten“. Zudem stimmten die Abgeordneten für Änderungen des Rundfunkgesetzes. Die Finanzierung von TV- und Radiounternehmen aus dem Ausland ist fortan verboten. Da die Opposition aus Protest gegen die offiziellen Ergebnisse der Parlamentswahlen vom vergangenen Oktober die Volksvertretung boykottiert, ist die Regierungspartei Georgischer Traum (KO) unter sich.

Einen ersten Vorstoß hatte der KO bereits im Jahr 2023 unternommen, das Vorhaben jedoch nach Massenprotesten und massiver Kritik westlicher Staaten – Georgien ist seit Dezember 2023 Beitrittskandidat der EU – fallen lassen. Ein Jahr später drückte der KO ein fast identisches Gesetz „über die Transparenz ausländischen Einflusses“ dann doch durchs Parlament.

Das Gesetz sieht vor, dass Organisationen und Medien, die über 20 Prozent ihrer Finanzmittel aus dem Ausland erhalten, sich als „Vertreter der Interessen einer fremden Macht“ registrieren lassen müssen. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen, dennoch hatten es viele Nichtregierungsorganisationen und unabhängige Medien abgelehnt, sich unter einem derart „beleidigenden Label“ zusammenfassen zu lassen.

Gemäß des überarbeiteten Gesetzes werden nicht nur wie bisher Organisation als „Agenten“ stigmatisiert, sondern auch einzelne Personen. Darunter fallen alle, die sich an politischen Aktivitäten beteiligen, die von „ausländischen Auftraggebern“ finanziert oder kontrolliert werden oder in deren Interesse sein könnten. Damit sind ausländische Organisationen, Regierungen oder Personen mit Sitz im Ausland gemeint.

Düstere Perspektiven

Ausgenommen sind Personen, die die georgische Staatsbürgerschaft besitzen und ihren ständigen Wohnsitz in Georgien haben. Bei Zuwiderhandlungen können die Betroffenen jetzt auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. So können Geldstrafen sowie Haftstrafen von bis zu sechs Monaten bzw. bis zu fünf Jahren fällig werden.

Die US-Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch spricht von düsteren Perspektiven für unabhängige Ak­ti­vis­t*in­nen und Organisationen in Georgien. Wer sich nicht stigmatisieren lassen wolle, sei gezwungen, zwischen Gefängnis und Exil zu wählen oder die Arbeit ganz aufzugeben.

Einige Organisationen und Medien haben bereits angekündigt, sich dem neuen „russischen Gesetz“ nicht unterordnen zu wollen. Russisches Recht, in welcher Form auch immer, werde niemals die Wahl Georgiens sein, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.

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1 Kommentar

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  • Eine kleine angeblich von Putin finanzierte Tiktok-Kampagne hat gereicht, um in Rumaenien eine Wahl zu annulieren. Zur Rettung der Demokratie.



    Wenn aber Georgien probiert Finanzstroeme ganz anderer Dimension zur Beeinflussung von Aussen zu stoppen, ist es das Ende der Demokratie.



    Aber verzweifelt nicht liebe Georgier. Sobald Ihr die EU und die USA von diesem Gesetz ausschliesst, gehoert Ihr im Nu wieder zu den Guten.