Zivilgesellschaft in Georgien: Geldstrafen oder Knast
Die Regierung verschärft ein umstrittenes Gesetz zu „ausländischen Agenten“. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Strafen.

Einen ersten Vorstoß hatte der KO bereits im Jahr 2023 unternommen, das Vorhaben jedoch nach Massenprotesten und massiver Kritik westlicher Staaten – Georgien ist seit Dezember 2023 Beitrittskandidat der EU – fallen lassen. Ein Jahr später drückte der KO ein fast identisches Gesetz „über die Transparenz ausländischen Einflusses“ dann doch durchs Parlament.
Das Gesetz sieht vor, dass Organisationen und Medien, die über 20 Prozent ihrer Finanzmittel aus dem Ausland erhalten, sich als „Vertreter der Interessen einer fremden Macht“ registrieren lassen müssen. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen, dennoch hatten es viele Nichtregierungsorganisationen und unabhängige Medien abgelehnt, sich unter einem derart „beleidigenden Label“ zusammenfassen zu lassen.
Gemäß des überarbeiteten Gesetzes werden nicht nur wie bisher Organisation als „Agenten“ stigmatisiert, sondern auch einzelne Personen. Darunter fallen alle, die sich an politischen Aktivitäten beteiligen, die von „ausländischen Auftraggebern“ finanziert oder kontrolliert werden oder in deren Interesse sein könnten. Damit sind ausländische Organisationen, Regierungen oder Personen mit Sitz im Ausland gemeint.
Düstere Perspektiven
Ausgenommen sind Personen, die die georgische Staatsbürgerschaft besitzen und ihren ständigen Wohnsitz in Georgien haben. Bei Zuwiderhandlungen können die Betroffenen jetzt auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. So können Geldstrafen sowie Haftstrafen von bis zu sechs Monaten bzw. bis zu fünf Jahren fällig werden.
Die US-Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch spricht von düsteren Perspektiven für unabhängige Aktivist*innen und Organisationen in Georgien. Wer sich nicht stigmatisieren lassen wolle, sei gezwungen, zwischen Gefängnis und Exil zu wählen oder die Arbeit ganz aufzugeben.
Einige Organisationen und Medien haben bereits angekündigt, sich dem neuen „russischen Gesetz“ nicht unterordnen zu wollen. Russisches Recht, in welcher Form auch immer, werde niemals die Wahl Georgiens sein, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Koalitionsverhandlungen
Der SPD scheint zu dämmern: Sie ist auf Merz reingefallen
Parkinson durch Pestizide
Bauernverband gegen mehr Hilfe für erkrankte Bauern
Iranische Aktivistin über Asyl
„Das Bamf interessiert wirklich nur, ob du stirbst“
Anlegen nach dem Crash
Ruhe bewahren oder umschichten
Verkehrsminister wollen Kostensenkung
Luxusgut Führerschein
EU-Vorgaben
Wo Deutschland hinten liegt