piwik no script img

Zinsen steuerpflichtig

Auch Bausparzinsen rechnen zum Freibetrag

Vorteil für Bausparer: Hat das Finanzamt im Jahr der Zinsgutschrift oder im vorangegangenen Kalenderjahr eine staatliche Förderung – beispielsweise die Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage – festgesetzt, sind Bausparzinsen vom 30-prozentigen Zinsabschlag befreit. „Das heißt, Bausparer, die diese Prämien erhalten, müssen keinen Freistellungsauftrag stellen“, erklärt Bernd Pütz, Sprecher des Verbandes der Privaten Bausparkassen in Berlin.

Allerdings ändert die Zinsabschlagsbefreiung nichts an der generellen Steuerpflicht. „Wenn Kapitalerträge einschließlich Bausparzinsen die gesetzlich festgelegten Sparerfreibeträge übersteigen, müssen die Bausparzinsen in der Steuererklärung angegeben werden“, erläutert der Verbandssprecher weiter.

Die Besteuerung erfolgt dann nach dem persönlichen Steuersatz. Für Singles gilt ein Steuerfreibetrag von 1.601 Euro. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Grenzwert. NP

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen