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Zeugen im NSU-UntersuchungsausschussGrüne fordern Personenschutz

Nach dem Tod einer Zeugin verlangen die Grünen Schutz für die anderen Aussagenden. Baden-Württemberg weist die Forderung zurück.

In diesem Pkw verbrannte in Stuttgart ein potenzieller Zeuge zum Mord an der Polizistin Kiesewetter Bild: dpa

BERLIN taz | Die Grünen im Bundestag fordern, Zeugen im NSU-Komplex künftig besser zu schützen. „Die NSU-Untersuchungsausschüsse der Länder müssen darüber nachdenken, Zeugen, die sich bedroht fühlen, proaktiv Personenschutz anzubieten“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, Irene Mihalic, im Gespräch mit der taz. Nach dem Tod von drei wichtigen Zeugen sei es nicht verwunderlich, wenn „andere Zeugen jetzt Angst davor bekommen, eine Aussage zu machen“.

Am vergangenen Samstag war bei Karlsruhe eine 20-Jährige gestorben, die vier Wochen zuvor im Untersuchungsausschuss des Landtags ausgesagt hatte. Nach Angaben von Ermittlern starb sie ohne Fremdeinwirkung: Bei einem Motorradunfall habe sie sich das Knie geprellt. Aus der Prellung sei eine Thrombose entstanden, die schließlich zu einer Lungenembolie führte.

„Wir wollen aus normalen Todesfällen keine mysteriösen machen, aber über die Aneinanderreihung wundere ich mich“, sagte Mihalic. Im Jahr 2014 starb bereits ein ehemaliger V-Mann des Verfassungsschutzes, der Kontakte zum NSU-Umfeld gepflegt hatte. Ein Jahr zuvor war der Exfreund der nun verstorbenen 20-Jährigen unter mysteriösen Umständen ums Leben gekommen – Stunden, bevor er zu einer Vernehmung bei der Polizei erscheinen sollte. Der Mann aus Heilbronn hatte angegeben, er kenne Details zum NSU-Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter.

Am 13. April soll im baden-württembergischen Untersuchungsausschuss eine weitere Zeugin aus dem Umfeld des Heilbronners aussagen. Ihr Vorname, der abgekürzte Nachname und ihr Wohnort war in der vergangenen Woche in einer lokalen Tageszeitung zu lesen. Auch darüber ärgern sich die Grünen. „Die Identität der Zeugen muss besser geschützt werden“, sagte Mihalic. Für das Umfeld der Zeugin sei durch den Bericht klar, um wen es sich handelt. „Wer nicht will, dass sie aussagt, kann jetzt an sie herantreten und sie einschüchtern.“

„Keine konkrete Bedrohung“

Der Vorsitzende des baden-württembergischen NSU-Untersuchungsausschusses, Wolfgang Drexler (SPD), wies die Forderungen der Grünen zurück. Um Zeugen zu schützen, verzichte der Ausschuss bereits darauf, deren Adressen in öffentlichen Sitzungen zu nennen. Im Fall der Frau, die im April aussagt, habe man sich sogar auf einen Tarnnamen verständigt: In der Öffentlichkeit spreche er nur von der Zeugin „Bandini“.

Zudem spreche er vor den Vernehmungen mit jedem Zeugen und frage dabei auch nach möglichen Bedrohungen durch Rechtsextreme. Die nun gestorbene Zeugin aus dem Karlsruher Umland habe zwar angegeben, sich bedroht zu fühlen. Deswegen habe der Ausschuss sie auch nur nichtöffentlich vernommen. Für den Einsatz von Personenschützern habe aber kein Anlass bestanden.

„Wenn es konkrete Anlässe für Ängste gäbe, müssten wir mit dem Innenministerium über Personenschutz sprechen“, sagte Drexler der taz. „Bisher wurde aber kein Zeuge des Ausschusses konkret bedroht.“ Auch nicht die verstorbene Zeugin: Von möglichen Drohungen, Anrufen oder Briefen habe sie nichts erzählt.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern derweil noch immer an. Die Beamten prüfen noch einmal, ob die Zeugin vergiftet worden sein könnte. Die Leiche wird dafür auf Spuren von Medikamenten und Giften untersucht.

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4 Kommentare

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  • Giftstoffe? Auf Giftstoffe wird die Frau untersucht? Es geht vermutlich um ein Gerinnungsfaktorpräparat, also biologisches Material, das nicht auf diese Weise nachgewiesen werden kann. Der Nachweis ist insofern möglich, als man die genetisch manipulierten Präparate in Spuren auch nach einigen Wochen noch nachweisen kann. Nur um nochmals klarzustellen: eine Lungenembolie kann auch künstlich mit Gerinnungspräparaten verursacht werden.

    • @Bernd Lind:

      Eben, es kann nur nachgewiesen werden, wonach gesucht wird!

       

      Zeitkritisch ist das bei körpereigenen Substanzen wie GHB, Macumar-Derivaten die Probenahme und Probenaufbereitung allemal!

  • 1G
    1714 (Profil gelöscht)

    Wenn das mal nicht nach hinten losgeht! Auch wer ganz und gar nicht zu Verschwörungstheorien neigt - in diesen Fällen kann man ins Grübeln geraten. Der Verfassungs"schutz" ist genau dazu da, die Verfassung zu schützen. Das Gegenteil geschieht. Und wenn solche "Schützer" etwaige Zeugen unter die Fittiche nehmen sollen, dann kann ich meinem Hund den Auftrag geben, auf die Leberwurst aufzupassen...

  • Wenn der als Fahrlehrer bezeichnete Zeuge wirklich zwei männliche Personen am Dienstwagen der der K. erkannt hat, wird er auch so nicht alt werden.