: Zerstückelte Frauen im Säurefaß
■ Der Prozeß gegen den „Kürschner von Rahlstedt“ beginnt in der nächsten Woche / Gericht und Zeugen droht ein Horrortrip
Frauen wurden gequält, getötet, zerstückelt und die Leichenteile in Säurefässern vergraben – die Taten haben Ende 1992 nicht nur die Hamburger Öffentlichkeit entsetzt. Vom 11. Januar an werden die schrecklichen Details der sogenannten Säurefaßmorde Gegenstand vor der Großen Strafkammer 22 des Hamburger Landgerichts verhandelt. Wegen zweifachen Mordes muß sich der als „Kürschner von Rahlstedt“ bekanntgewordene Lutz Reinstrom verantworten.
Für die Richter, die 186 Zeugen und die Sachverständigen könnte der zunächst bis September terminierte Prozeß zum Horrortrip werden. In der 204 Seiten starken Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft dem 46jährigen Kürschnermeister unter anderem vor, mindestens zwei Frauen „grausam, aus Habgier und zur Befriedigung seines Sexualtriebes“ ermordet und deren zerstückelte Leichen in säuregefüllten Fässern vergraben zu haben. Die Behälter waren im Dezember 1992 von der Polizei in den Gärten von Reinstroms Haus in Hamburg und seinem Ferienhaus in Basedow (Kreis Herzogtum Lauenburg) ausgegraben worden. Seine Opfer soll er sexuell mißbraucht und dabei Fotos von den kahlgeschorenen und nackten Frauen gemacht haben. Reinstrom bestritt die Morde. Die Zusammenarbeit mit einem psychiatrischen Gutachter lehnte er ab.
Die beiden 31 und 61 Jahre alten Frauen waren 1988 und 1986 spurlos verschwunden. Nach ihrem Verschwinden waren offenbar fingierte Karten und Briefe der Frauen aus verschiedenen Ländern Europas, aus Übersee und Deutschland an ihre Angehörigen gesandt worden.
Neben den Morden legt die Staatsanwaltschaft dem 46jährigen zur Last, Anfang 1990 eine damals 65 Jahre alte Frau und im August 1991 einen 64 Jahre alten Rentner entführt zu haben. Nachderm er vergeblich versucht hatte, von beiden größere Geldbeträge zu erpressen, ließ es seine Opfer frei. Sie erstatteten keine Anzeige.
Erste Hinweise auf das schreckliche Geheimnis des „Kürschners von Rahlstedt“ hatten die Behörden im Mai 1992 erhalten. Damals mußte Reinstrom sich wegen erpresserischen Menschenraubes vor Gericht verantworten. Er hatte im September 1991 die Lebenspartnerin seines Chefs entführt und in seinem Haus in Rahlstedt gefangengehalten, bevor er sie laufen ließ. Während ihrer Gefangenschaft hatte die Frau Fotos gesehen, auf denen sie die 1988 verschwundene Frau wiedererkannte.
Hans-Jürgen Ehlers / dpa
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