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Zehn Jahre Haft für Stasi-Todesschützen

Berlin (ap) — Sechs Jahre nach der Tat hat eine Westberliner Schwurgerichtskammer einen ehemaligen Mitarbeiter des Staatssicherheitsdiensts zu zehn Jahren Haft verurteilt, weil er in angetrunkenem Zustand im mecklenburgischen Güstrow zwei Männer erschossen hatte. Ein dritter Mann war damals von Schüssen aus der Dienstwaffe des Stasi-Mitarbeiters verletzt worden. Das Gericht erkannte am Montag auf Totschlag in zwei Fällen und einen versuchten Totschlag. In der DDR war seinerzeit kein Strafverfahren eingeleitet worden, da es sich bei den Schüssen in der Nacht des 21. Dezember 1984 angeblich um Notwehr gehandelt hatte. Proteste der Angehörigen der Opfer führten zu eine Neuaufnahme des Verfahrens. Dabei erwies sich, daß der Tod der beiden Familienväter nicht Notwehr gewesen war. Von dem Stasi-Mitarbeiter in der Nähe eines Staatssicherheits-Objekts angehalten, hatten sie sich geweigert, ihre Personalien anzugeben. Der Stasi-Mann fühlte sich daraufhin nicht ernst genommen und feuerte.

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