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Zahnersatz abschreibbar

Hannover. Ein neuer Zahnersatz kann nach Angaben der Zahnärztekammer Niedersachsen als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Dies gelte auch für Arzneimittel oder Heilbehandlungen, die aus eigener Tasche bezahlt wurden. PatientInnen sollten deshalb alle Rechnungen und Quittungen sammeln und für die Lohn- oder Einkommenssteuererklärung aufbewahren. dpa

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